Informationsvorlage - IV/BV/20-030/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 04.11.2021 beschlossen, in den Flächennutzungplan ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Wohnmobilplatz“ aufzunehmen um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erarbeitung eines Bebauungsplanes zu schaffen.

Mit dem Bebauungsplan überplant die Gemeinde die Flächen des Wohnmobilstellplatzes „Stellplatz im Grünen“ an der Hauptstraße 47a in Elmenhorst um das erforderliche Baurecht bzw. die mit dem Betrieb verbunden Nutzungen dauerhaft zu sichern. 

 

Als Vorhabenträger hat der Eigentümer des Familienbetriebes ein fachkundiges Ingenieurbüro für Architektur und Stadtplanung gewählt ist über die Honorarkosten des Bauleitplanverfahrens informiert und bereit diese via Direktbeauftragung vollständig zu übernehmen.

 

Über einen Städtebaulichen Vertrag regelt die Gemeinde die Kostenübernahme aller mit dem Planaufstellungsverfahren anfallenden Kosten durch den Vorhabenträger.

Dem Vorhabenträger liegt der Entwurf des Städtebaulichen Vertrages vor.

 

Für die Gemeindevertretersitzung am 01.12.2022 sind der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 23 Wohnmobilplatz „Stellplatz im Grünen“ sowie der Beschluss über den Städtebaulichen Vertrag vorgesehen.

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Finanz. Auswirkung

Keine. Der Vorhabenträger übernimmt die vollständigen Verfahrenskosten.

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

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