Beschlussvorlage - VO/OS/80-013/2022-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister wird durch die Gemeindevertretung beauftragt und ermächtigt, die Vertragsabwicklungen über die Neuordnung der Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz des Warnow-Wasser- und Abwasserverband (WWAV) zu führen und abzuschließen.

 

Des Weiteren beschließt die Gemeinde, dass die im Gemeindeeigentum befindlichen Löschwasserhydranten dem WWAV rückwirkend zum 01.01.2022 übertragen werden. Die Löschwasserhydranten sind dementsprechend aus dem Anlagevermögen auszusondern.

Reduzieren

Sachverhalt

 

Zu den Pflichtaufgaben einer Gemeinde gehört lt. § 2 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG) die Sicherstellung der Löschwasserversorgung.

Diesem kommt die Gemeinde nach, indem sie sich abhängiger und unabhängiger Löschwasserversorgungen bedient.

 

Vorteile einer abhängigen Löschwasserversorgung sind vor allem die ständige Wasserliefermenge, die saubere Qualität sowie die Unterhaltung des Löschwassers. Aus diesem Grunde wurde seinerzeit ein Vertrag über die Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung zwischen dem WWAV, der EURAWASSER Nord GmbH und der Gemeinde geschlossen.

 

Der einst bestehende Vertrag endete am 30.06.2018 mit dem Auslaufen des Betreibervertrages zwischen dem WWAV und der EURAWASSER Nord GmbH.

Da eine komplette Neuordnung kurzfristig nicht möglich war, wurde ein Status Quo beibehalten und in den vergangenen drei Jahren der Vertrag neugestaltet. Im Ergebnis dessen wurde anliegender Löschwasservertrag ausgearbeitet, welcher die Rechte, Pflichten, Kosten etc. regelt.

 

Mit der Neuordnung der Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz des WWAV ist die vollständige Übernahme aller Hydranten vorgesehen.

Folglich muss die Gemeinde gemäß § 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V (KV M-V) über die Aussonderung der Feuerlöschhydranten aus dem Anlagevermögen beschließen. Diesem wird hiermit genüge getan.

 

 

Die zu erwartenden Einnahmen in Höhe von 13.335,00 Euro, welche auf Grundlage des Restbuchwertes ermittelt wurden, werden mit den kommenden Forderungen gegenüber der Gemeinde seitens des WWAV aufgerechnet. Die Kosten für die ständige Vorhaltung der Hydranten und der zur Verfügung stehenden Löschwassermenge beträgt im Haushaltsjahr 2022 für die Gemeinde Ziesendorf 1.041,34 Euro (§ 7 Abs. 2).

 

Die Beschlussvorlage wurde in der Gemeindevertretersitzung vom 08.06.2022 bereits beraten, aber wegen einer offenen Frage wurde die Entscheidung vertagt. Nachfolgend möchte ich die offenen Fragen nochmals beantworten:

 

Aus dem anliegenden Vertrag geht hervor, dass die zu erwartenden Einnahmen von 13.335 Euro mit künftigen Forderungen des WWAV verrechnet werden. Die Gemeindevertreter fordern hier eine genaue Ausführung, auf welchem Sachkonto der Erlös verbucht wird und wofür genau die Ausgaben erfolgen.

Ein Beschluss wird nicht gefasst, die Beschlussfassung wird auf die nächste GV-Sitzung verschoben.

 

Für die Buchhaltung sind 2 Geschäftsvorfälle vorgesehen. Zum einen der Geschäftsvorfall „Verkauf der Hydranten“ und zum anderen der Geschäftsvorfall „jährliche Vorhaltungskosten der Wasserversorgung“.

Die Hydranten sind derzeit auf dem Bilanzkonto im Anlagevermögen 80/1260/0820 im Haben erfasst. Mit dem unterschriebenen Vertrag erfolgt der Abgang der Vermögensgegenstände im Anlagevermögen.

Die Forderung wird sodann mit den jährlichen Vorhaltungskosten verrechnet. Dies erfolgt im Produktsachkonto 80/1260/5238.

 

Die anliegende Vereinbarung enthält einen Schreibfehler auf Seite 2 § 1 Absatz 4: „Als Gegenleistung für die Übertragung schuldet der WWA der Gemeinde einen Kaufpreis in Höhe von 13.335,00 Euro (Stand 05.11.2021: 635 Euro pro Hydrant), die in der Anlage ausgewiesen sind.“

 

Der Schreibfehler wurde in der Vereinbarung abgeändert. Die abgeänderte Vereinbarung wird in einem neuerlichen Beschluss über die Neuordnung der Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz des WWAV als Anlage beigefügt.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Ja, im Rahmen des Haushaltsplans

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...