Informationsvorlage - IV/BV/20-066/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Erarbeitung einer Gestaltungssatzung für die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Bauverwaltung
- Bearbeiter:
- Sven Breitrück
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Elmenhorst/Lichtenhagen
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Kenntnisnahme
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27.10.2022
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 03.12.2020 beschlossen eine Gestaltungssatzung zu erarbeiten (Beschluss-Nr. 55-8/20).
Die Gemeinde kann nach §86 Abs. 1 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern LBauO M-V Gestaltungssatzungen als örtliche Bauvorschrift erlassen.
Ziel der Gestaltungssatzung ist die Bewahrung bzw. Verbesserung der Ortsbilder insbesondere unter der Berücksichtigung touristischer und städtebaulicher Entwicklungen.
Um ein geeignetes Architektur- bzw. Stadtplanungsbüro mit der Erarbeitung der Satzung beauftragen zu können, ist durch die Gemeinde eine Aufgabenstellung sowie Schwerpunkte gewünschter Gestaltungsvorschriften vorzugeben.
Finanz. Auswirkung
Ja. Nach Festlegung der Aufgabenstellung und Bereitstellung von ausreichend Finanzmitteln durch die Gemeinde, kann eine Ausschreibung von Leistungen zur Erarbeitung der Gestaltungssatzung erfolgen.
a.) bei planmäßigen Ausgaben: |
Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
0,00 € |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
00000.00000000 |
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b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
