Informationsvorlage - IV/BV/20-067/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Verfahrensakte mit dem am 18.05.2022 erfolgten Feststellungsbeschluss befindet sich beim Landkreis Rostock, Amt für Kreisentwicklung zur Genehmigung. Auf Nachfrage, wann mit einer Genehmigung gerechnet werden kann, wurde mitgeteilt, dass dies voraussichtlich nicht vor November diesen Jahres erfolgen wird.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat am 18.05.2022 den Feststellungsbeschluss über Teilflächen der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2004 gefasst.

Vom Feststellungbeschluss sind die folgenden Flächen, die in der Planzeichnung entsprechend gekennzeichnet wurden:

 

  • das Sondergebiet Ferienhausgebiet (SO-FH) und Teile der Wohngebiet Nr. 13a und 13b im Norden von Elmenhorst, östlich der Milchviehanlage

 

  • das Gewerbegebiet Nr. 3 (GE 3) am südwestlichen Ortsrand von Elmenhorst

 

  • das Sondergebiet Einzelhandel/Nahversorgung (SO-NV) am nördlichen Ostrand von Lichtenhagen

 

  • die Wohnbauflächen Nr. 11 und 15 (W11 u. W15) sowie die Spielplatzfläche am südöstlichen Ortsrand von Lichtenhagen.

 

Für die vom Feststellungbeschluss ausgenommen Flächen sollen die Planungsziele weiter diskutiert und ein erneutes Beteiligungsverfahren durchgeführt werden. Für die vom Feststellungsbeschluss ausgenommen Flächen gilt, bis zum Abschluss des erneuten Planverfahrens, der Flächennutzungsplan von 2004 weiterhin fort.

 

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Finanz. Auswirkung

Keine.

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

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