Informationsvorlage - VO/BV/20-065/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Elmenhorst-Lichtenhagen beabsichtigt, einen Bebauungsplan für das
Sondergebiet Wohnmobilstellplatz und Ferienhaus an der Hauptstraße in Elmenhorst aufzustellen. Das
Plangebiet hat eine Größe von ca. 0,5 ha und umfasst Teile der Flurstücke 58, 168, 184 und 185 (Flur 1, Gemarkung Elmenhorst).
 

Das Plangebiet wird begrenzt durch Teile der alten Milchviehanlage im Osten, Gartenfläche
und vorhandene Wohnbebauung bzw. die Hauptstraße im Süden, vorhandene
Wohnbebauung im Westen sowie Ackerfläche im Norden.
Es ist geplant, Baurecht für die Nutzung als Wohnmobilstellplatz sowie eines Ferienhauses herzustellen. Die Erschließung des Wohnmobilstellplatzes erfolgt über die Hauptstraße in Elmenhorst. Die Erschließung des Ferienhauses erfolgt über einen seitlichen Stichweg am Strandweg.


Der Eigentümer der im Plangebiet liegenden Flurstücke wird als Vorhabenträger alle
anfallenden Planungs- und Erschließungskosten übernehmen.


Der wirksame Flächennutzungsplan weist im vorgesehenen Plangebiet Grünfläche mit der
Zweckbestimmung Schutzgrün aus. Damit kann der Bebauungsplan nicht entsprechend
§ 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Das Verfahren zur
Änderung des Flächennutzungsplans wurde von der Gemeinde begonnen. Um Baurecht für
das Sondergebiet Wohnmobilstellplatz zu schaffen, ist die Aufstellung eines qualifizierten
Bebauungsplans erforderlich.
Es ist das zweistufige Regelverfahren durchzuführen mit einer Umweltprüfung nach
§ 2 Abs.4 BauGB. Der Begründung zum Bebauungsplan ist ein Umweltbericht beizufügen, der die auf Grund der Umweltprüfung ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes darlegt.

Für die Belange des Arten- und Naturschutzes ist ein Artenschutzrechtlicher
Fachbeitrag zu erarbeiten.
Möglicherweise sind weitere Fachgutachten, wie z.B. eine Schallimmissionsprognose
erforderlich. Das ergibt sich aus dem Scoping während der frühzeitigen Behördenbeteiligung.

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Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

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