Beschlussvorlage - VO/BV/60-042/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses FFW Kritzmow mit angrenzendem Gemeindebereich
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauverwaltung
- Bearbeiter:
- Astrid Engel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Kritzmow
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Entscheidung
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25.10.2022
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Kritzmow mit angrenzendem Gemeindebereich an folgende Architektur- und Ingenieurbüros:
Los 1 - Objektplanung Gebäude, Brandschutz, Wärmeschutz GEG:
Baukonzept Neubrandenburg GmbH, Gerstenstr. 9, 17034 Neubrandenburg
Los 2 - Fachplanung Tragwerksplanung:
SCHWESIG INGENIEUR GmbH, August-Bebel-Str. 10, 18055 Rostock
Los 3 - Objektplanung Freianlagen:
VIUS GmbH, Datzow 2, 18574 Poseritz
Los 4 - Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3
Planing Klein, Barthestr. 98/100, 18356 Barth
Los 5 - Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5
Ingenieurbüro von Koß, Boltenhagen 2a, 18516 Süderholz
Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach Ablauf der Informations- und Wartefrist gemäß § 134 GWB die Aufträge zu erteilen.
Sachverhalt
Die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Kritzmow mit angrenzendem Gemeindebereich wurde im Offenen Verfahren nach VgV europaweit in 5 Losen ausgeschrieben.
Die Planungsleistungen sollen in Abhängigkeit von der Einhaltung des Kostenrahmens und der Bereitstellung von Fördermitteln sukzessive in zwei bzw. drei Stufen beauftragt werden.
In Auswertung des Vergabeverfahrens wurde für jedes Los das wirtschaftlichste Angebot ermittelt. Näheres entnehmen Sie bitte dem beigefügten Vergabevorschlag. Wegen der besonderen Geheimhaltungspflichten bei VgV-Verfahren wurden nur die Namen der Bieter, denen der Zuschlag erteilt werden soll, angegeben. Die Vergabekommission des Amtes Warnow-West hat der Vergabe zugestimmt.
Nach § 134 GWB hat der Auftraggeber vor Zuschlagserteilung eine Informations- und Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen gegenüber den nicht für die Auftragserteilung vorgesehenen Bietern einzuhalten. Diese Frist endet voraussichtlich am 05.11.2022. Der Zuschlag darf nur erteilt werden, wenn in dieser Zeit kein Bieter rechtlich gegen die vorgesehene Auftragsvergabe vorgegangen ist.
Finanz. Auswirkung
a.) bei planmäßigen Ausgaben: |
Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
582.950,32 € |
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Gesamtkosten: |
414.160,84 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
126000.09600-46 |
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b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |