Beschlussvorlage - VO/AV/60-045/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Rückholung einer auf den Hauptausschuss übertragenen Entscheidungszuständigkeit
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Allgemeine Verwaltung
- Bearbeiter:
- Anett Kröger
- Antragsteller:
- Kröger, Anett
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Kritzmow
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Entscheidung
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25.10.2022
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Sachverhalt
Nach § 4 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde trifft der Hauptausschuss Entscheidungen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben je Ausgabefall innerhalb der Wertgrenzen von 5.000 EUR bis 25.000 EUR.
Die Gemeindevertretung kann nach § 22 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V Angelegenheiten, die sie durch Hauptsatzung übertragen hat, jederzeit nur durch Beschluss mit der Mehrheit aller Gemeindevertreter an sich ziehen.
Um den benannten Beschluss der überplanmäßigen Ausgabe in der Gemeindevertretersitzung am 25.10.2022 zu fassen, muss die Gemeindevertretung die Angelegenheit mit Beschluss der Rückholung wieder an sich ziehen.
Finanz. Auswirkung
a.) bei planmäßigen Ausgaben: |
Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
0,00 € |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
00000.00000000 |
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b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |