Informationsvorlage - IV/LV/40-021/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit E-Mail vom 23.10.2022 beantragte der Gemeindevertreter Dr. Strauer die Aufnahme des oben genannten Tagesordnungspunktes zur Sitzung. Der Antrag ist der Anlage zu entnehmen.

 

Die Gemeindevertretung Stäbelow hat in der Gemeindevertretersitzung am 29.06.2022 mehrheitlich die Änderung der Hauptsatzung beschlossen. Die Satzungsänderung wurde bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt. Diese teilte mit Schreiben vom 01.07.2022 mit, dass keine Rechtsverstöße geltend gemacht werden. Die Änderung der Hauptsatzung tritt somit am 01.01.2023 in Kraft.

 

Die Änderung der Hauptsatzung, die damit verbundene Auflösung des Finanzausschusses der Gemeinde und Übertragung der Aufgaben auf den Hauptausschuss rechtfertigt allerdings nicht eine Aufstockung oder Neubesetzung des Hauptausschusses.

 

Die Anzahl der Mitglieder des Hauptausschusses ist in § 4 Abs. 1 Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow genau definiert. Um weitere Gemeindevertreter in den Hauptausschuss zu wählen, wäre eine erneute Änderung der Hauptsatzung erforderlich. Weiterhin eröffnet die Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) sachkundigen Einwohnern nicht die Zugehörigkeit zum Hauptausschuss. Diese Möglichkeit wird durch § 36 Abs. 5 KV M-V lediglich für beratende Ausschüsse ermöglicht.

 

Grundlegend soll die Besetzung der Ausschüsse spiegelbildlich zum Wahlergebnis erfolgen. Allerdings sieht die KV M-V eine Neubesetzung nur vor, wenn ein Ausschussplatz vakant ist, gegebenenfalls die Neubesetzung des gesamten Gremiums bei Vakanz eines Sitzes auf Antrag einer Fraktion, § 32 Abs. 2 KV M-V.

 

Kommunalrechtlich ist somit gegenwärtig keine Neubesetzung des Hauptausschusses der Gemeinde Stäbelow möglich.

 

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Finanz. Auswirkung

keine

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

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Anlagen

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