Beschlussvorlage - VO/OS/40-016/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmen zur neuen Leistungsvereinbarung für die Kindertagesförderung in der Kindertagesstätte "Kindertraum" in der Gemeinde Stäbelow ab 01.08.2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgerdienste
- Bearbeiter:
- Skadi Smigielski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales Stäbelow
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Stäbelow
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Entscheidung
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07.12.2022
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Sachverhalt
Gemäß § 24 Kinderförderungsgesetz (KiföG M-V) schließt der Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Einvernehmen mit der Gemeinde eine Vereinbarung über den Betrieb der Kindertageseinrichtung (Leistungsvereinbarung). Mit der Vereinbarung werden Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungsangebote sowie differenzierte Entgelte für Leistungsangebote und die betriebsnotwendigen Investitionen festgelegt.
Vor diesem Hintergrund wurde zwischen dem Landkreis Rostock als Träger der öffentlichen Jugendhilfe und der „Volkssolidarität Bad Doberan/Rostock-Land e.V.“ (VS) als Träger der Kindertageseinrichtungen „Kindertraum“ in Stäbelow nach dem Antrag durch den Träger eine Entgeltverhandlung zur Finanzierung der Kindertageseinrichtung in Stäbelow durchgeführt.
Diese Entgeltverhandlung wurde erforderlich, um die Personalkosten für die Erzieher auf Grund von Tarifsteigerung sowie Sach- und Investitionskosten anzupassen.
Durch Mitarbeiter der Entgeltstelle des Landkreises Rostock wurden die von der VS vorgelegten Unterlagen geprüft.
Grundlegende Bestandteile der Leistungsvereinbarung sind leistungsbezogenen Kalkulationen (Anlage 1) und die Leistungsbeschreibung (Anlage 2).
Für die Leistungsvereinbarung wurde eine Laufzeit vom 01.08.2022 bis 30.11.2022 verhandelt. Üblich wäre eine Laufzeit von 12 Monaten. Hier wurde die Laufzeit an die Fertigstellung des Erweiterungsgebäudes der Kintertageseinrichtung gekoppelt. Bei Fertigstellung könnte der Träger dann neu verhandeln.
Gemäß § 24 Absatz 1 Satz 1 KiföG M-V über den Betrieb von Kindertageseinrichtungen bedarf es eines Beschlusses über das Einvernehmen zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (hier: Landkreis Rostock) und der Gemeinde Stäbelow.
Im Ergebnis entstehen der Gemeinde Stäbelow keine zusätzlichen Kosten, da auf Grund der Pauschalisierung des Gemeindeanteils pro Kind ab dem 01.01.2022 ein Festbetrag i. H. v. monatlich 167,38 Euro festgelegt ist.
Die monatlichen Gesamtkosten für einen Platz in der Kindertageseinrichtung „Kindertraum“ in Stäbelow haben sich nach der Entgeltverhandlung wie folgt geändert:
Betreuungsart |
bis 30.07.2022 |
ab 01.08.2022 |
Kinderkrippe ganztags |
984,80 Euro |
1.105,16 Euro |
Kinderkrippe Teilzeit |
590,88 Euro |
633,10 Euro |
Kinderkrippe halbtags |
393,92 Euro |
442,06 Euro |
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Kindergarten ganztags |
592,32 Euro |
681,67 Euro |
Kindergarten Teilzeit |
357,19 Euro |
409,00 Euro |
Kindergarten halbtags |
238,13 Euro |
272,67 Euro |
Die Differenz zu den Gemeindeanteilen von monatlich 167,38 Euro pro Platz tragen der Landkreis Rostock mit 45,5 % und das Land Mecklenburg-Vorpommern mit 54,5 %.
Die Gemeinde hat somit über die Erteilung ihres Einvernehmens zum Abschluss der Leistungsvereinbarung in der Zeit vom 01.08.2022 bis zum 30.11.2022 für die Kita „Kindertraum“ Stäbelow zu entscheiden.
Finanz. Auswirkung
Durch diesen Beschluss keine, da sich die Gemeinde davon unabhängig mit einem Festbetrag in Höhe von 167,38 Euro je Kind beteiligt.
a.) bei planmäßigen Ausgaben: |
Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
0,00 € |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
00000.00000000 |
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b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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2
|
(wie Dokument)
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5,8 MB
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