Beschlussvorlage - VO/FV/40-017/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Stäbelow zum 31. Dezember 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltung
- Bearbeiter:
- Silvia Frahm
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Stäbelow
|
Entscheidung
|
|
|
07.12.2022
|
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde zum
31. Dezember 2019 i. d. F. vom 24.10.2022 fest.
Der ausgewiesene und festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 305.057,46 EUR wird gemäß § 44 Abs. 4 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019 auf neue Rechnung vorgetragen.
Bilanzsumme per 31.12.2019 12.018.230,19 EUR
Eigenkapital per 31.12.2019 9.783.741,62 EUR
Jahresergebnis in der Ergebnisrechnung 2019 (Nr.31) 305.057,46 EUR
Finanzmittelüberschuss/- Fehlbetrag
in der Finanzrechnung 2019 (Nr. 40) -9.373,42 EUR
Der Haushaltsausgleich gemäß § 16 Absatz 2 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019 ist gegeben.
Sachverhalt
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 24.10.2022 den Jahresabschluss der Gemeinde Stäbelow zum 31. Dezember 2019 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Im Zuge der Durchführung einer umfassenden Einnahmenanalyse zur Vorbereitung der Umsetzung des § 2b UStG werden möglicherweise steuerrelevante Sachverhalte aus der Vergangenheit bekannt, wodurch es zu finanziellen Belastungen kommen könnte.
Der Jahresabschluss inkl. Prüfungsbericht, Prüfungsvermerk und Bestätigungsvermerk ist dieser Vorlage beigefügt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt die so wesentlich wären, dass sie der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat der Gemeindevertretung empfohlen, den Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2019 i. d. F. vom 24.10.2022 festzustellen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
478,8 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
3,8 MB
|