Beschlussvorlage - VO/OS/80-041/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Festsetzung der Höhe der Aufwandsentschädigung für die Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehr (1. Änderung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgerdienste
- Bearbeiter:
- Birte Hansen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Ziesendorf
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Entscheidung
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01.03.2023
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Beschlussvorschlag
Durch die Gemeindevertretung Ziesendorf werden für die Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehr Ziesendorf folgende monatliche Pauschalbeträge als Aufwandsentschädigung festgesetzt:
- Wehrführer: erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe des durch die FwEntschVO M-V geregelten Höchstbetrages,
- stellv. Wehrführer: erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe des durch die FwEntschVO M-V geregelten Höchstbetrages.
Darüber hinaus erhalten nachstehend genannte Personen mit besonderen Aufgaben eine Aufwandsentschädigung in folgender Höhe:
- Jugendfeuerwehrwart: 60,00 Euro
- stellv. Jugendfeuerwehrwart: 30,00 Euro
- Gerätewart: 30,00 Euro.
Sachverhalt
Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sind ehrenamtlich tätig. Um die besondere Verantwortung von Funktionsträgern, die ihre Tätigkeit im Ehrenbeamtenverhältnis ausüben, zu würdigen, erhalten diese eine Aufwandsentschädigung, deren monatliche Höchstbeträge
Höchstbeträge das Ministerium für Inneres und Sport durch eine Verordnung regelt (Anlage 1).
Die maximale Aufwandsentschädigung beträgt danach in der Gemeinde Ziesendorf für den
Gemeindewehrführer: 170,00 Euro und
seine Stellvertretung 85,00 Euro.
Die Höhe der zu zahlenden Aufwandsentschädigung wird durch Beschluss der Gemeindevertretung bestimmt.
Gemäß § 5 FwEntschVO M-V können Personen mit besonderen Aufgaben, wie zum Beispiel der Jugendfeuerwehrwart sowie der Gerätewart, in angemessener Höhe auch eine Aufwandsentschädigung erhalten. Dieses wird auf Basis einer Entscheidung von 2015 bereits für den Jugendfeuerwehrwart mit 60,00 Euro und dessen Stellvertreter mit 30,00 Euro praktiziert.
Nach Antrag des Gemeindewehrführers vom 11.08.2022 wird in Abstimmung mit dem Bürgermeister als Höhe der Aufwandsentschädigung für den Gerätewart ein Betrag von 30,00 Euro vorgeschlagen.
Diese 1. Änderung beinhaltet die Aufnahme einer Aufwandsentschädigung für den Gerätewart der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Ziesendorf.
Der Gerätewart hat innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr eine gewichtige Rolle, da er für die Wartungsintervalle der vorhandenen Gerätschaften, die Prüfung der Dienst- und Schutzkleidung der Kameraden und weitere zeitaufwendige Aufgaben zuständig ist.
Eine Entschädigung für das Ausüben der besonderen Aufgaben innerhalb des Ehrenamtes wird als Zeichen der Würdigung für Kameraden mit besonderen Aufgaben angesehen.
Finanz. Auswirkung
a.) bei planmäßigen Ausgaben: |
Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
360,00 € |
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Gesamtkosten: |
360,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
1260.5010 |
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b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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434,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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126,4 kB
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