Beschlussvorlage - VO/OS/30-066/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zum gemeindlichen Einvernehmen zum Abschluss der Leistungsvereinbarung ab dem 01.02.2023 für die Kindertagesstätte in der Gemeinde Papendorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgerdienste
- Bearbeiter:
- Skadi Smigielski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales Papendorf
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Papendorf
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Entscheidung
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06.06.2023
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Sachverhalt
Gemäß § 24 Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) schließt der Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Einvernehmen mit der Gemeinde eine Vereinbarung über den Betrieb der Kindertageseinrichtung (Leistungsvereinbarung). Damit werden Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungsangebote sowie differenzierte Entgelte für Leistungsangebote und die betriebsnotwendigen Investitionen festgelegt.
Vor diesem Hintergrund wurde zwischen dem Landkreis Rostock als Träger der öffentlichen Jugendhilfe und der WaLe Service und Fürsorge gGmbH als Träger der Kindertageseinrichtung „Warnowkinder“ in Papendorf auf deren Antrag hin eine Entgeltverhandlung zur Finanzierung der Kindertageseinrichtung ab dem 01.02.2023 durchgeführt.
Diese Entgeltverhandlung wurde erforderlich, da die WaLe Service und Fürsorge gGmbH die Personalkosten für die Erzieherinnen und Erzieher auf Grund von Tarifsteigerungen sowie Sach- und Investitionskosten anpasst.
Durch Mitarbeiter der Entgeltstelle des Landkreises Rostock wurden die vom Träger vorgelegten Unterlagen geprüft.
Grundlegende Bestandteile der Leistungsvereinbarung sind leistungsbezogenen Kalkulationen (Anlage 1) und die Leistungsbeschreibung (Anlage 2).
Für die Leistungsvereinbarung wurde eine Laufzeit von zwölf Monaten verhandelt, mit Beginn 01.02.2023.
Gemäß § 24 Absatz 1 Satz 1 KiföG M-V über den Betrieb von Kindertageseinrichtungen bedarf es eines Beschlusses über das Einvernehmen zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (hier: Landkreis Rostock) und der Gemeinde Papendorf.
Im Ergebnis entstehen der Gemeinde Papendorf keine zusätzlichen Kosten, da auf Grund der landesweiten Pauschalisierung der Gemeindeanteil pro Kind mit monatlich 179,36 Euro festgelegt ist.
Die monatlichen Gesamtkosten für einen Platz in der Kindertageseinrichtung „Warnowkinder“ in Papendorf haben sich nach der Entgeltverhandlung wie folgt geändert:
Einrichtung |
bisherige Entgelte |
neu verhandelte Entgelte |
Krippe ganztags |
917,35 Euro |
1.008,46 Euro |
Krippe Teilzeit |
550,41 Euro |
605,08 Euro |
Kippe halbtags |
366,94 Euro |
403,38 Euro |
Kiga ganztags |
545,94 Euro |
610,47 Euro |
Kiga Teilzeit |
327,56 Euro |
366,28 Euro |
Kiga halbtags |
218,38 Euro |
244,19 Euro |
Hort ganztags |
270,77 Euro |
298,27 Euro |
Hort Teilzeit |
162,46 Euro |
178,96 Euro |
Die Differenz zu den Gemeindeanteilen von monatlich 179,36 Euro pro Platz tragen der Landkreis Rostock mit 45,5 % und das Land Mecklenburg-Vorpommern mit 54,5 %.
Die Gemeinde hat somit über die Erteilung ihres Einvernehmens zum Abschluss der Leistungsvereinbarung für die Zeit vom 01.02.2023 bis zum 31.01.2024 für die Kita „Warnowkinder“ in Papendorf zu entscheiden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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194,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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12,9 MB
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