Beschlussvorlage - VO/BV/20-112/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 23 Sondergebiet Wohnmobilstellplatz in Elmenhorst und empfiehlt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung hat am 01.12.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23 Sondergebiet Wohnmobilstellplatz in Elmenhorst beschlossen.

Es ist das zweistufige Regelverfahren mit einer Umweltprüfung durchzuführen. 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung werden die Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen unterrichtet.  Der Vorentwurf des Bebauungsplanes ist mit der Begründung für die Dauer eines Monats auszulegen.

 

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Finanz. Auswirkung

 Die Finanzierung der Bauleitplanung erfolgt durch die Vorhabenträger via Städtebaulichem Vertrag. 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

 

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Anlagen

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