Beschlussvorlage - VO/FV/50-031/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltung
- Bearbeiter:
- Stefanie Gewiese
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Pölchow
|
Entscheidung
|
|
|
18.04.2023
|
Sachverhalt
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Pölchow zum 31. Dezember 2020 i. d. F. vom 30.01.2023 gemäß § 3a KPG geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen (un)eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Im Zuge der Durchführung einer umfassenden Einnahmenanalyse zur Vorbereitung der Umsetzung des § 2b UStG werden möglicherweise steuerrelevante Sachverhalte aus der Vergangenheit bekannt, wodurch es zu finanziellen Belastungen kommen könnte.
Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung der Bürgermeisterin durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 30.01. 2023 der Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow empfohlen, die Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2020 zu entlasten.
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunualverfassung haben folgende Mitglieder des Gremiums weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung mitgewirkt:
Bürgermeisterin Irmgard Rautenberg
