Beschlussvorlage - VO/FV/70-047/2023
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltung
- Bearbeiter:
- Silvia Frahm
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lambrechtshagen
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Entscheidung
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22.06.2023
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Sachverhalt
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Lambrechtshagen zum 31. Dezember 2019 i. d. F. vom 27.02.2023 gemäß § 3a KPG geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Im Zuge der Durchführung einer umfassenden Einnahmenanalyse zur Vorbereitung der Umsetzung des § 2b UStG werden möglicherweise steuerrelevante Sachverhalte aus der Vergangenheit bekannt, wodurch es zu finanziellen Belastungen kommen könnte.
Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 27.02.2023 der Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen empfohlen, den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2019 zu entlasten.
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder des Gremiums weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung mitgewirkt:
Bürgermeister Herr Holger Kutschke
