Beschlussvorlage - VO/OS/70-048/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Festsetzung der Höhe der Aufwandsentschädigung für die Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehr (1. Änderung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgerdienste
- Bearbeiter:
- Birte Hansen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Lambrechtshagen
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Entscheidung
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22.06.2023
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Lambrechtshagen beschließt den Beschluss VO/OS/70-0508/2014 über die Festsetzung der Höhe der Aufwandsentschädigung für Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehr dahingehend erweitern, dass rückwirkend ab 01.01.2023 für den Gerätewart ein monatlicher Pauschalbeitrag in Höhe von 40,00 Euro für den stellvertretenden Gerätewart in Höhe von 20,00 Euro festgesetzt wird.
Sachverhalt
Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sind ehrenamtlich tätig. Um die besondere Verantwortung von den Funktionsträgern, die ihre Tätigkeit im Ehrenbeamtenverhältnis ausüben zu würdigen, erhalten diese eine Aufwandsentschädigung, deren monatliche Höchstbeträge das Ministerium für Inneres und Sport durch eine Verordnung regelt.
Seit dem 01.01.2014 ist eine Feuerwehrentschädigungsverordnung in Kraft getreten, die höhere Entschädigungen ermöglicht (Anlage 1). Mit Beschluss der Gemeindevertretung VO/OS/70-0508/2014 wurde die maximale Aufwandsentschädigung in der Gemeinde Lambrechtshagen für den Gemeindewehrführer mit 170,00 Euro und seine Stellvertretung mit 85,00 Euro festgesetzt.
Gemäß § 5 FwEntschVO M-V können Personen mit besonderen Aufgaben, wie zum Beispiel der Gerätewart in angemessener Höhe auch eine Aufwandsentschädigung erhalten.
Nach Antrag des Gemeindewehrführers vom 10.03.2023 und Abstimmung mit dem Bürgermeister sowie der zuständigen Sachbearbeiterin Brandschutz wird als Höhe der Aufwandsentschädigung für den Gerätewart ein monatlicher Betrag in Höhe von 40,00 Euro, für den stellvertretenden Gerätewart in Höhe von 20,00 Euro vorgeschlagen.
Der Gerätewart und sein Stellvertreter haben innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr eine gewichtige Rolle, da diese für die Wartungsintervalle der vorhandenen Gerätschaften, die Prüfung der Dienst- und Schutzkleidung der Kameraden und weitere zeitaufwendige Aufgaben zuständig sind.
Eine Entschädigung für das Ausüben der besonderen Aufgaben innerhalb des Ehrenamtes wird als Zeichen der Würdigung für den Kameraden mit besonderen Aufgaben angesehen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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