Beschlussvorlage - VO/BV/70-056/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt den Städtebaulichen Vertrag zur Übernahme im Zusammenhang mit der Bauleitplanung des B-Plan Nr. 31 „Alt Sievershagen- südlicher Abschnitt“ entstehenden anteiligen Kosten durch den Investor (Anlagen 1- 3).

 

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Sachverhalt

Zusammen mit dem privaten Flächeneigentümer/ Investor teilt sich die Gemeinde Lambrechtshagen anteilig die am Planaufstellungsverfahren anfallenden Honorarkosten. Der Städtebauliche Vertrag zwischen Gemeinde und Investor regelt die Kostenübernahme zwischen beiden Vertragsparteien.

Der Investor hat den Entwurf des Städtebaulichen Vertrags gesichtet, geprüft und die Übernahme seiner anteiligen Kosten signalisiert.

 

Der Teilungsschlüssel orientiert sich an den jeweiligen Flächenanteilen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes (Anlagen 2- 3):

 

Gemeindeflächen: ca. 0,52 ha

Privatflächen: ca. 0,67 ha

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Ja, gemäß Haushaltsplanung. Es erfolgt eine Einnahme in Höhe von 8.978,00€.

 

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