Beschlussvorlage - VO/BV/70-056/2023
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über den Städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der anteiligen Planungskosten für die Aufstellung des B-Plans Nr. 31 „Alt Sievershagen-südlicher Abschnitt„ durch den Investor
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauverwaltung
- Bearbeiter:
- Sven Breitrück
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lambrechtshagen
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Entscheidung
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22.06.2023
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Sachverhalt
Zusammen mit dem privaten Flächeneigentümer/ Investor teilt sich die Gemeinde Lambrechtshagen anteilig die am Planaufstellungsverfahren anfallenden Honorarkosten. Der Städtebauliche Vertrag zwischen Gemeinde und Investor regelt die Kostenübernahme zwischen beiden Vertragsparteien.
Der Investor hat den Entwurf des Städtebaulichen Vertrags gesichtet, geprüft und die Übernahme seiner anteiligen Kosten signalisiert.
Der Teilungsschlüssel orientiert sich an den jeweiligen Flächenanteilen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes (Anlagen 2- 3):
Gemeindeflächen: ca. 0,52 ha
Privatflächen: ca. 0,67 ha
