Beschlussvorlage - VO/BV/70-053/2023-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 31 "Alt Sievershagen - südlicher Abschnitt"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauverwaltung
- Bearbeiter:
- Sven Breitrück
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Lambrechtshagen
|
Entscheidung
|
|
|
22.06.2023
|
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt:
- Für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 31 „Zufahrtsstraße Ostseepark“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich beläuft sich auf etwa 1,2 ha und umfasst die Flurstücke 25/6 (tlw.), 50/08, 50/10, 50/12, 51/8, 51/9, 51/24, 51/26, 51/28, 51/30, 51/32, 51/33, 51/34, 51/38, 51/39, 51/40, 51/41, 51/42, 51/43, 51/44, 51/45, 73/8, 74/4, 74/5 (tlw.), 74/6, 74/7 (tlw.), 75/20 (tlw.), 75/21 (tlw.), 75/22 (tlw.), 75/23, 75/24 (tlw.), 77/16 (tlw.), 77/18 (tlw.) und 80/18 (tlw.) der Flur 1 in der Gemarkung Sievershagen.
- Planungsziel ist die Überplanung des Standortes „Mc Donalds“, um planungsrechtlich gesicherte Flächen zur Optimierung und Erweiterung des bereits vorhandenen nicht störenden Gewerbes sowie die damit einhergehenden verkehrstechnischen Anbindungen bereitzustellen. Dementsprechend werden Straßenflächen und Gehwegflächen zum Plangebiet hinzugezogen um die Verkehrssicherheit entsprechend den gültigen Vorschriften sicherzustellen.
- Die Aufstellung des Bebauungsplans wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Aus diesem Grund wird unter anderem keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Es ist eine vereinfachte Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB durchzuführen.
- Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Die Gemeinde und der Investor beabsichtigen die Überplanung des Standortes „Mc Donalds“, um planungsrechtlich gesicherte Flächen zur Optimierung und Erweiterung des bereits vorhandenen nicht störenden Gewerbes sowie die damit einhergehenden verkehrstechnischen Anbindungen bereitzustellen. Dementsprechend werden auch Straßenflächen zum Plangebiet hinzugezogen. Im Rahmen des beschleunigten Verfahrens soll ein Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt werden. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Es ist eine vereinfachte Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB durchzuführen. Aufgrund der Vorprägung des Standortes bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 lit. b) BauGB genannten Schutzgüter, Schutzgebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung sowie Europäischer Vogelschutzgebiete durch die beabsichtigen Festsetzungen. Der Bebauungsplan begründet zu dem keine Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Auch die Grenze von 20.000 m² Grundfläche wird deutlich unterschritten. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Rechtliche Grundlage:
§ 2 Absatz 1 BauGB - Aufstellungsbeschluss
§ 2 Absatz 2 BauGB - Abstimmung mit Nachbargemeinden
§ 13a BauGB – Bebauungsplan der Innenentwicklung
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
599 kB
|
