Beschlussvorlage - VO/BV/20-043/2022-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss Projektsteuerung Bildungs- und Kulturcampus
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitende Verwaltungsbeamtin
- Bearbeiter:
- Nike Czerny-Christenson
- Antragsteller:
- Fraktion Das Dorf und FDP/SPD
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen
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Entscheidung
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06.07.2023
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Sachverhalt
Information der Verwaltung zur Wiederbehandlung des Beschlusses:
Durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock wurde festgestellt, dass der Beschluss der Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen VO/BV/20-041/2022 vom 18.05.2022 unter Verstoß gegen ein Mitwirkungsverbot nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) zu Stande gekommen ist. Durch die Leitende Verwaltungsbeamtin wurde in Folge dessen überprüft, ob weitere Beschlüsse betroffen sind. Es wurde festgestellt, dass der Beschluss VO/BV/20-043/2022 ebenfalls unter Verstoß eines Mitwirkungsverbotes gefasst wurde. Gemäß § 24 Abs. 4 S. 1 KV M-V ist die Entscheidung damit unwirksam. Die Entscheidung ist unter Ausschluss des, dem Mitwirkungsverbot unterliegenden, Gemeindevertreters zu wiederholen.
Der Bildungs-und Kulturcampus ist durch die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen seit etwa zwei Jahren in Planung.
Neben der Erarbeitung inhaltlicher Konzepte und einer derzeit bereits vorliegenden Vorentwurfsplanung (Anlage) bestehen nunmehr weitere Erfordernisse im Hinblick auf die Umsetzung der zum einen gefassten Beschlüsse der Gemeindevertretung und zum anderen der Weiterführung der Planung.
Hierzu soll eine zentrale Schnittstelle, die entsprechenden Erfahrungen in Planungen solcher Projekte hat, beauftragt werden, um den Planungsprozess und die Gemeinde zu unterstützen.
Diese Unterstützung ist dringend notwendig, da die Gemeinde selbst nicht über das entsprechende Fachwissen verfügt und insbesondere im Hinblick auf Fördermittel, Grundstücksfragen als auch die weitere Planung und Lenkung des Projekts mit den unterschiedlichen Beteiligten des Vorhabens Absprachen zu führen sind.
Die Tätigkeit des Projektsteuerers umfasst folgende Aufgaben:
- Vorbereitung und Begleitung von Arbeitskreisen und Gemeindevertreterversammlung
- Protokollierung und Dokumentation von Ergebnissen/Entscheidungen
- Mitwirkung bei Verhandlungen bezüglich der Beschaffung der Baufläche
- Aufstellen von Zeit- und Ablaufplänen
- Integration von Planungs- und Genehmigungszeitraum der beteiligten Entscheider
- Entscheidungsvorlagen unterstützend für Gemeindevertreterbeschlüsse erstellen
- Abstimmungsgespräche mit Verwaltungen und Ministerien koordinieren
- Fördermittelszenarien entwickeln und zusammenstellen
- vorausschauende Vergabeplanung und Bedarfsplanung von weiterführenden Planungen
- Steuerung: Delegation aller Bauherrenaufgaben in den Projekten, Koordinierung der Projektbeteiligten, Übernahme der Qualitätssicherung und Einbringen im Risikomanagement
- Kommunikation: Planung der Bauherrenbesprechungen, Updates über den Projektstatus, Identifikation von Zielkonflikten und bei Bedarf die Herbeiführung von Entscheidungen
- Planung: Aufstellung von Bedarfs-und Projektunterlagen, Entwicklung von Termin- und Kostenplänen und Arbeit an Finanzierungs-, Förderungs- und Genehmigungsverfahren
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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154,4 kB
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