Beschlussvorlage - VO/BV/20-022/2022-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt folgende Objekte auf dem Bildungs- und Kulturcampus im Dorf Lichtenhagen zu entwickeln bzw. zu errichten.

 

  1. Eine Grundschule mit Hortanbindung

 

  1. Eine Sporthalle

 

  1. Eine Kita

 

  1. Ein Kulturzentrum

 

  1. Ein Sportplatz mit Sozialtrakt

 

  1. Erschließung des Geländes mit Straßenbau, Wendehammer und Parkplatz mit Bushaltestelle

 

  1. Grünausgleich

 

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Sachverhalt

 

Information der Verwaltung zur Wiederbehandlung des Beschlusses:

Durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock wurde festgestellt, dass der Beschluss der Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen VO/BV/20-041/2022 vom 18.05.2022 unter Verstoß gegen ein Mitwirkungsverbot nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) zu Stande gekommen ist. Durch die Leitende Verwaltungsbeamtin wurde in Folge dessen überprüft, ob weitere Beschlüsse betroffen sind. Es wurde festgestellt, dass der Beschluss VO/BV/20-022/2022 ebenfalls unter Verstoß eines Mitwirkungsverbotes gefasst wurde. Gemäß § 24 Abs. 4 S. 1 KV M-V ist die Entscheidung damit unwirksam. Die Entscheidung ist unter Ausschluss des, dem Mitwirkungsverbot unterliegenden, Gemeindevertreters zu wiederholen.

 

Derzeit besteht der Beschluss zum Schulneubau Nr.: 70-11/21 vom 06.05.2021.

Entwickelt worden ist durch die Gemeinde auf der Grundlage dieses Beschlusses ein Bildungs- und Kulturcampus. Um den Willen der Gemeindevertretung zum Ausdruck zu bringen, ist es notwendig, einen entsprechenden Beschluss zu fassen.

Auf deren Grundlage soll mit diesen Objekten der Bildungs- und Kulturcampus entstehen.

 

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Finanz. Auswirkung

keine Angaben

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

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Anlagen

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