Beschlussvorlage - VO/BV/20-022/2022-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Anträge der CDU-Fraktion zum Bildungs- und Kulturcampus im Dorf Lichtenhagen - Beschluss Nr. 1
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitende Verwaltungsbeamtin
- Bearbeiter:
- Nike Czerny-Christenson
- Antragsteller:
- CDU- Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen
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Entscheidung
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06.07.2023
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt folgende Objekte auf dem Bildungs- und Kulturcampus im Dorf Lichtenhagen zu entwickeln bzw. zu errichten.
- Eine Grundschule mit Hortanbindung
- Eine Sporthalle
- Eine Kita
- Ein Kulturzentrum
- Ein Sportplatz mit Sozialtrakt
- Erschließung des Geländes mit Straßenbau, Wendehammer und Parkplatz mit Bushaltestelle
- Grünausgleich
Sachverhalt
Information der Verwaltung zur Wiederbehandlung des Beschlusses:
Durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock wurde festgestellt, dass der Beschluss der Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen VO/BV/20-041/2022 vom 18.05.2022 unter Verstoß gegen ein Mitwirkungsverbot nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) zu Stande gekommen ist. Durch die Leitende Verwaltungsbeamtin wurde in Folge dessen überprüft, ob weitere Beschlüsse betroffen sind. Es wurde festgestellt, dass der Beschluss VO/BV/20-022/2022 ebenfalls unter Verstoß eines Mitwirkungsverbotes gefasst wurde. Gemäß § 24 Abs. 4 S. 1 KV M-V ist die Entscheidung damit unwirksam. Die Entscheidung ist unter Ausschluss des, dem Mitwirkungsverbot unterliegenden, Gemeindevertreters zu wiederholen.
Derzeit besteht der Beschluss zum Schulneubau Nr.: 70-11/21 vom 06.05.2021.
Entwickelt worden ist durch die Gemeinde auf der Grundlage dieses Beschlusses ein Bildungs- und Kulturcampus. Um den Willen der Gemeindevertretung zum Ausdruck zu bringen, ist es notwendig, einen entsprechenden Beschluss zu fassen.
Auf deren Grundlage soll mit diesen Objekten der Bildungs- und Kulturcampus entstehen.
Finanz. Auswirkung
keine Angaben
a.) bei planmäßigen Ausgaben: |
Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
0,00 € |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
00000.00000000 |
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b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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71,7 kB
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