Beschlussvorlage - VO/BV/20-024/2022-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Anträge der CDU-Fraktion zum Bildungs- und Kulturcampus im Dorf Lichtenhagen - Beschluss Nr. 3
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitende Verwaltungsbeamtin
- Bearbeiter:
- Nike Czerny-Christenson
- Antragsteller:
- CDU- Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen
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Entscheidung
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06.07.2023
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt auf der Grundlage der beschlossenen Prioritäten zum Bildungs- und Kulturcampus im Dorf Lichtenhagen einen Finanzplan in Jahresscheiben zu erstellen.
Dieser enthält die Kosten für die einzelnen, zu errichtenden Objekte auf dem Gelände des Campus, zuzüglich:
- Kosten für den Flächennutzungsplan.
- Kosten für den Flächenerwerb oder Nutzung.
- Kosten für den Bebauungsplan.
- Kosten für die Erschließung, einschließlich der Änderung der Vorflut der weiterhin genutzten landwirtschaftlichen Fläche.
- Kosten für den Umweltausgleich.
- Kosten für den Projektmanager
Sachverhalt
Information der Verwaltung zur Wiederbehandlung des Beschlusses:
Durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock wurde festgestellt, dass der Beschluss der Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen VO/BV/20-041/2022 vom 18.05.2022 unter Verstoß gegen ein Mitwirkungsverbot nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) zu Stande gekommen ist. Durch die Leitende Verwaltungsbeamtin wurde in Folge dessen überprüft, ob weitere Beschlüsse betroffen sind. Es wurde festgestellt, dass der Beschluss VO/BV/20-024/2022 ebenfalls unter Verstoß eines Mitwirkungsverbotes gefasst wurde. Gemäß § 24 Abs. 4 S. 1 KV M-V ist die Entscheidung damit unwirksam. Die Entscheidung ist unter Ausschluss des, dem Mitwirkungsverbot unterliegenden, Gemeindevertreters zu wiederholen.
Die zu erwartenden, realen Kosten sind ab den Haushalt 2023 in der Finanzplanung aufzunehmen und für die darauffolgenden Jahre fort zu schreiben. Auf dieser Grundlage ist die Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu überprüfen, ohne dass die freiwilligen Leistungen beeinträchtigt werden.
Finanz. Auswirkung
keine Angaben
a.) bei planmäßigen Ausgaben: |
Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
0,00 € |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
00000.00000000 |
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b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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71,7 kB
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