Beschlussvorlage - VO/BV/20-023/2022-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt nach folgenden Prioritäten den Bildungs- und Kulturcampus im Dorf Lichtenhagen zu entwickeln bzw. zu errichten.

 

  1. Erschließung des Geländes mit Straßenbau, Wendehammer und Parkplatz mit Bushaltestelle

 

  1. Grundschulneubau mit Hortanbindung

 

  1. Sporthalle

 

  1. Kita

 

  1. Kulturzentrum

 

  1. Sportplatz mit Sozialtrakt

 

  1. Grünausgleich

 

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Sachverhalt

 

Information der Verwaltung zur Wiederbehandlung des Beschlusses:

Durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock wurde festgestellt, dass der Beschluss der Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen VO/BV/20-041/2022 vom 18.05.2022 unter Verstoß gegen ein Mitwirkungsverbot nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) zu Stande gekommen ist. Durch die Leitende Verwaltungsbeamtin wurde in Folge dessen überprüft, ob weitere Beschlüsse betroffen sind. Es wurde festgestellt, dass der Beschluss VO/BV/20-023/2022 ebenfalls unter Verstoß eines Mitwirkungsverbotes gefasst wurde. Gemäß § 24 Abs. 4 S. 1 KV M-V ist die Entscheidung damit unwirksam. Die Entscheidung ist unter Ausschluss des, dem Mitwirkungsverbot unterliegenden, Gemeindevertreters zu wiederholen.

 

Nach diesem Plan sind die möglichen Förderungen der einzelnen Objekte mit der Verwaltung auszuloten. Diese schlagen sich dann im Finanzierungsplan nieder.

 

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Finanz. Auswirkung

keine Angaben

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

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Anlagen

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