Beschlussvorlage - VO/AV/20-125/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Vergabe von Projektsteuerungsleistungen zur Planung und Umsetzung eines Bildungs- und Kulturcampus in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Allgemeine Verwaltung
- Bearbeiter:
- Astrid Engel
- Beteiligt:
- Bauverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen
|
Entscheidung
|
|
|
06.07.2023
|
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt die Vergabe von Projektsteuerungsleistungen zur Planung und Umsetzung eines Bildungs- und Kulturcampus in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen an das Projektsteuerungsunternehmen, das im europaweiten Vergabeverfahren das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach Ablauf der Informations- und Wartefrist
gemäß § 134 GWB den Auftrag zu erteilen.
Sachverhalt
Die Vergabe von Projektsteuerungsleistungen zur Planung und Umsetzung eines Bildungs- und Kulturcampus in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen erfolgt in Umsetzung des Beschlusses Nr. VO/BV/20-043/2022.
Die Projektsteuerungsleistungen wurden im Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb nach VgV europaweit ausgeschrieben.
In der 1. Phase des Vergabeverfahrens wurden in einem europaweiten Teilnahmewettbewerb drei geeignete Projektsteuerungsunternehmen ermittelt, die zur Abgabe eines 1. indikativen Angebots aufgefordert wurden. In der anschließenden Verhandlungsphase fanden mit allen Bietern Gespräche statt mit dem Ziel, die Leistungsanforderungen zu optimieren. Daraufhin wurden die Anregungen der Bieter in die Vergabeunterlagen eingearbeitet und die Bieter zur letztverbindlichen Angebotsabgabe aufgefordert. Auf dieser Grundlage wurde das wirtschaftlichste Angebot ermittelt. Näheres entnehmen Sie bitte der beigefügten Vergabedokumentation.
Wegen der besonderen Geheimhaltungspflichten bei VgV-Verfahren wurde nur der Name des Bieters, dem der Zuschlag erteilt werden soll, angegeben. Die Vergabekommission des Amtes Warnow-West hat der Vergabe zugestimmt.
Nach § 134 GWB hat der Auftraggeber vor Zuschlagserteilung eine Informations- und
Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen gegenüber den nicht für die Auftragserteilung vorgesehenen Bietern einzuhalten. Diese Frist endet voraussichtlich am 20.07.2023. Der Zuschlag darf nur erteilt werden, wenn in dieser Zeit kein Bieter rechtlich gegen die vorgesehene Auftragsvergabe vorgegangen ist.
Sollte sich die Gemeinde gegen die Auftragsvergabe entscheiden, ohne dass ein Grund gemäß § 63 VgV Aufhebung von Vergabeverfahren vorliegt, müsste die Gemeinde mit Schadenersatzforderungen rechnen.
Finanz. Auswirkung
Ja, im Rahmen der Haushaltsplanung.
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Leistungen der Projektsteuerung nach Maßgabe des § 2 AHO stufenweise. Beauftragt werden zunächst nur die Grundleistungen in der Projektstufe 1 – Projektvorbereitung.
Gemäß AHO entfallen 19 v.H. des Grundhonorars auf die Projektstufe 1 – Projektvorbereitung.
Gemäß § 3 Abs. 2 des einer Beauftragung zugrundeliegenden Projektsteuerungsvertrages können Projektsteuerungsleistungen insgesamt oder in Teilleistungen entsprechend gegebener Erfordernisse abgerufen werden.
a.) bei planmäßigen Ausgaben: |
Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
537.427,60 € |
|
Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
21100.09600000 |
|
|||
b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
||
Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
|
zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
|
2. folgende Mehreinnahmen: |
||
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
