Beschlussvorlage - VO/BV/60-101/2023

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

1.   Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow billigt den Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 24 Gewerbegebiet an der Feuerwehr mit der dazugehörenden Begründung einschließlich Umweltbericht.

siehe Anlagen 1 und 2

2.   Der Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 24 Gewerbegebiet an der Feuerwehr ist mit dem Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht und Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

3.   Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zu geben, sich zum Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 24 Gewerbegebiet an der Feuerwehr zu äußern.

Reduzieren

Sachverhalt

Die Gemeinde Kritzmow beabsichtigt, im Plangebiet die baurechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von klein- und mittelständigen Gewerbebetrieben zu schaffen. Das Plangebiet ist als gewerbliche Fläche Bestandteil des wirksamen Flächennutzungsplans.

Am 24.05.2022 hat die Gemeindevertretung den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 24 gefasst. Planungsziele sind die Festsetzung eines Gewerbegebiets gemäß § 8 BauNVO mit der entsprechenden Erschließung vom Zanderweg.

Das knapp 3 ha große Plangebiet umfasst die Flurstücke 71, 72, 79 (teilw.) und 80/8 (teilw.) Flur 1 der Gemarkung Kritzmow. Es wird begrenzt durch:

-

im Nordosten:

Plangeltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 20 (Mischgebiet Am Karauschensoll) und Nr. 15 (Wohngebiet Pingels Teich) mit der Straße Zanderweg;

-

im Südosten:

vorhandene Wohnbebauung an der Satower Straße;

-

im Südwesten:

Grünzug an der Gemarkungsgrenze zur Gemarkung Stäbelow;

-

im Nordwesten:

Plangeltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 23 (Feuerwehr am Zanderweg) und Ackerfläche.

 

Der Vorentwurf wurde im Juni 2022 an die Behörden und Träger öffentlicher Belange zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs.1 BauGB versandt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB wurde in Form einer öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 23.02.2023 bis zum 08.03.2023 durchgeführt.

Zum Vorentwurf sind hilfreiche Anregungen und Hinweise eingegangen. Sie wurden in den vorliegenden Entwurf eingearbeitet.

Im weiteren Verfahren sind die öffentliche Auslegung und die förmliche Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange vorzunehmen. Anregungen aus Äußerungen von Bürgern und aus Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 24 Gewerbegebiet an der Feuerwehr der Gemeinde Kritzmow sind in die anschließende Abwägung einzustellen.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Ja, im Rahmen der Haushaltsplanung

Reduzieren

Anlagen

Loading...