Beschlussvorlage - VO/BV/60-106/2023

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Kritzmow beschließt eine überplanmäßige Ausgabe i.H.v. 17.000,00 Euro zur Beauftragung der Planungsleistungen.

Reduzieren

Sachverhalt

Mit Beschluss VO/BV/60-032/2022, hat die Gemeinde Kritzmow am 30.08.2022 die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Weitenmoor“ beschlossen. Mit der Ausschreibung der Planungsleistungen ist im Ergebnis ein Angebot eingegangen. Die Angebotssumme beläuft sich auf 24.768,07 €.

Im Planverfahren besteht die Möglichkeit des Erfordernisses zur Erstellung von Fachgutachten Dritter. Hierzu werden weitere 10.000 € kalkuliert.

Im Sachkonto der räumlichen Entwicklungsmaßnahme, B-Plan Nr.1 “Weitenmoor” 3. Änderung sind 18.000 € vorhanden.

Die Kostendeckung erfolgt über das Erschließungskonto des Gewerbegebiets B-Plan Nr.24 “Gewerbegebiet An der Feuerwehr”. Die somit fehlenden Haushaltsmittel für die Erschließung können für das Haushaltsjahr 2024 eingestellt werden.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

35.000,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

17.000,00 €

im PSK 54100-09600000 - P68 in Höhe von:

17.000,00 €

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...