Beschlussvorlage - VO/OS/60-107/2023
Grunddaten
- Betreff:
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Ernennung des stellv. Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Kritzmow-Schwaß, Ortswehr Kritzmow zum Ehrenbeamten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgerdienste
- Bearbeiter:
- Birte Hansen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Kritzmow
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Entscheidung
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29.08.2023
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt, dass Herr Christian Szymkowiak unter gleichzeitiger Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zum stellvertretenden Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Kritzmow-Schwaß, Ortswehr Kritzmow für die Dauer der Wahlzeit von sechs Jahren mit Wirkung vom 29.08.2023 ernannt wird.
Herr Szymkowiak erhält für die Funktion des stellv. Ortswehrführers den Dienstgrad „Oberlöschmeister“. Der Dienstgrad "Hauptlöschmeister" kann Herrn Christian Szymkowiak nach erfolgreich abgeschlossener Mindestausbildung zum Zugführer gem. § 4 Abs. 2 Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung (FwLDAVO M-V) verliehen werden.
Herr Christian Szymkowiak erhält rückwirkend ab dem 01.07.2023 für die Dauer seiner Funktionsausübung eine Aufwandsentschädigung in Höhe des gesetzlich geregelten Höchstbetrages.
Sachverhalt
Auf Grund der Niederlage des Amtes durch den vorherigen stellvertretenden Ortswehrführer der Ortswehr Kritzmow, Herrn Patrick Follak, erfolgte am 03.07.2023 auf der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Kritzmow-Schwaß, Ortswehr Kritzmow die Neuwahl des Stellvertreters des Ortswehrführers.
Herr Christian Szymkowiak, 37 Jahre alt und seit dem 14.11.2016 Mitglied der Feuerwehr, übt schon seit längerem zuarbeitende Tätigkeiten der Ortswehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Kritzmow-Schwaß, Ortsfeuerwehr Kritzmow aus. Insofern verfügt er bereits über Erfahrungen für seine Tätigkeit als Führungskraft.
Er nahm 2022 erfolgreich an einem Weiterbildungslehrgang für Gruppenführer teil.
Die Lehrgänge Zuführer und Leiter einer Feuerwehr hat Herr Szymkowiak derzeit noch nicht belegt und abgeschlossen. Herr Szymkowiak erklärte sich bereit, weitere Lehrgänge für Führungskräfte zu besuchen, sofern dies erforderlich und möglich ist. Für die beiden vorgenannten Weiterbildungen wurde Herr Szymkowiak bereits bei der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz (LSBK M-V) angemeldet. Für gewöhnlich dauert es Jahre, bis ein Lehrgangsplatz vergeben wird.
Nachdem die Gemeindevertretung der Wahl des stellv. Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Kritzmow-Schwaß, Ortswehr Kritzmow im Vorwege am 23.05.2023 zugestimmt hat, wurde Herr Szymkowiak hierzu durch die Mitglieder der aktiven Wehr am 03.07.2023 gewählt (siehe Niederschrift über die Wahl des stellv. Ortswehrführers). Herr Szymkowiak nahm die Wahl an und steht somit für diese Funktion zur Verfügung.
Aufgrund § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brand- und Hilfeleistungsgesetz M-V – BrSchG) bedarf die Wahl der Zustimmung der Gemeindevertretung. Damit wird die Wahl des Oberlöschmeisters Christian Szymkowiak zum stellvertretenden Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Kritzmow-Schwaß, Ortswehr Kritzmow durch die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Kritzmow-Schwaß, Ortswehr Kritzmow bestätigt.
Für die Dauer seiner Amtszeit von sechs Jahren bis zur Amtsübernahme durch einen neugewählten Nachfolger wird Herr Christian Szymkowiak gem. § 12 Absatz 1 Satz 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG) zum Ehrenbeamten ernannt.
Nach § 4 Abs. 2 i. V. m. der Anlage 1 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung (FwLDAVO M-V) erhalten gewählte Führungskräfte, wie der stellv. Ortswehrführer, nach erfolgreich abgeschlossener Mindestausbildung für ihre Funktion den Dienstgrad „Hauptlöschmeister“. Wie im Beschlussvorschlag dargelegt, wird Herr Szymkowiak auf Grund der ihm derzeit fehlenden Ausbildung zunächst zum Oberlöschmeister befördert.
Die Verleihung der Dienstgrade an Feuerwehrbeamte erfolgt durch den Bürgermeister (§ 4 Abs. 5 FwLDAVO M-V).
Herr Christian Szymkowiak erhält rückwirkend ab dem 01.07.2023 für die Dauer seiner Funktionsausübung eine Aufwandsentschädigung in Höhe des gesetzlich geregelten Höchstbetrages.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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98,2 kB
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