Beschlussvorlage - VO/BV/60-111/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss über die Errichtung eines Fitness-Parcours auf den Kinderspielplätzen in Kritzmow im Zeitraum 2023/2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauverwaltung
- Bearbeiter:
- Sandra Hagemann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Kritzmow
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Entscheidung
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29.08.2023
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Sachverhalt
Die Gemeinde Kritzmow beabsichtigt, auf den Kinderspielplätzen Finkenweg (Gemarkung Kritzmow, Flur 2, Flurstücke 27/14 und 27/25), Am Weitenmoor (Gemarkung Kritzmow, Flur 2, Flurstücke 109/10 und 110/10) und Stichlingsweg (Gemarkung Kritzmow, Flur 1, Flurstücke 82/29 und 82/57) mehrere Fitnessgeräte zu errichten, welche als Parcours durch die Ortslage Kritzmow führen und entsprechend ausgewiesen werden.
Für dieses Projekt hatte der Sozialausschuss seinerzeit eine Auswahl bzw. Vorgabe an Fitness-Gerätetypen getroffen, woraufhin eine Kostenabfrage seitens der Verwaltung vorgenommen wurden.
Zur Umsetzung des Projektes wurde eine Leader-Förderung über den Landkreis Rostock anvisiert. Im Juni 2022 wurde hierzu ein Projektbogen eingereicht.
Mit Schreiben vom 08.09.2022 wurde der Gemeinde Kritzmow mitgeteilt, dass für das eingereichte Vorhaben „Fitnessparcours in der Ortschaft Kritzmow“ zu diesem Zeitpunkt kein LEADER-Budget für das Jahr 2023 zur Verfügung steht, jedoch die Gemeinde mit ihrem Projekt auf Position 4 der Nachrückerliste geführt wird.
Unvermittelt erhielt die Gemeinde Kritzmow am 25.05.2023 per E-Mail die Nachricht, dass für das Vorhaben nun doch eine maximale Fördersumme entsprechend dem Projektbogen in Höhe von 80.250,75 € zur Verfügung steht und der maximaler Umsetzungszeitraum dann voraussichtlich im September 2024 enden wird, sofern die Gemeinde an dem Projekt festhält und bis zum 31.07.2023 den notwendigen Antrag auf Förderung stellt.
In Abstimmung mit der Gemeinde wurde der Antrag daraufhin fristgerecht beim Fördermittelgeber eingereicht.
Zur finanziellen Absicherung des Projektes steht im HH-Jahr 2023 eine Summe in Höhe von 96.200,00 Euro zur Verfügung. Die Gesamtkosten (Grundlage Kostenschätzung Stand 10.07.2023) des Förderprojektes belaufen sich aktuell auf 121.000,00 Euro (Planungs- und Baukosten einschl. Sicherheit und Rundung).
Demzufolge ist für den kommenden Haushalt 2024 eine Summe in Höhe von 24.800,00 Euro einzuplanen. Die Gemeinde muss zunächst auch bei Fördermittelzusage die Gesamtmaßnahme vorfinanzieren.
Die erforderlichen Freiberuflichen Leistungen werden noch in diesem Kalenderjahr ausgeschrieben und beauftragt.
Die bauliche Umsetzung erfolgt dann nach Bescheidung durch die Fördermittelgeberstelle im Jahr 2024.
Finanz. Auswirkung
- keine im HH-Jahr 2023;
- Einstellen des Differenzbetrages in Höhe von 24.800,00 Euro als neuen Ansatz in der HH-Planung für 2024
a.) bei planmäßigen Ausgaben: |
Deckung durch Planansatz in Höhe von:
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00,00 €
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Gesamtkosten :
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00,00 €
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im Produktsachkonto ( PSK ) : |
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b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
