Beschlussvorlage - VO/LV/30-089/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Papendorf beschließt zu den Kommunalwahlen am 09.06.2024 im Wahlgebiet der Gemeinde einen Wahlbereich zu bilden.

 

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Sachverhalt

 

Bei Kommunalwahlen bestimmt gemäß § 61 Abs. 3 des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) die Gemeindevertretung über die Zahl und die Abgrenzung der Wahlbereiche.

 

Nach § 61 Abs. 2 LKWG M-V können Wahlgebiete mit bis zu 25.000 Einwohnern in mehrere Wahlbereiche eingeteilt werden. Am 01.08.2023 waren 2.536 Einwohner in der Gemeinde Papendorf gemeldet. Diese ist somit ein kleines Wahlgebiet.

 

Es wird daher empfohlen, die Wahl in einem Wahlbereich durchzuführen. Die Wahlvorschläge sind so im gesamten Wahlbereich gültig und die Stimmzettel enthalten alle für den Wahlbereich zugelassenen Bewerber. Es entfällt eine prozentuale Verteilung der Sitze auf einzelne Wahlbereiche.

 

Die Einteilung der Gemeinde in Wahlbezirke bleibt hiervon unberührt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Keine

 

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