Beschlussvorlage - VO/BV/20-145/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Errichtung von Werbeanlagen an der Fassade der
Sporthalle Lichtenhagen und den Abschluss des Vertrages zur Bewirtschaftung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauverwaltung
- Bearbeiter:
- Stefan Grell
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus Elmenhorst/Lichtenhagen
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Entscheidung
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13.09.2023
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Erledigt
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Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen
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Entscheidung
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28.09.2023
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Sachverhalt
Nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 23.06.2022 zur Überlassung der Fassadenflächen der Sporthalle Lichtenhagen für kommerzielle und ggf. nicht kommerzielle Werbezwecke wurden Verhandlungen mit verschiedenen Unternehmen geführt, welche die Bewirtschaftung übernehmen könnten.
Im anliegenden Vertragsentwurf wird eine entsprechende Vereinbarung getroffen. Die Gemeinde verpflichtet sich, die Baugenehmigung auf eigene Kosten einzuholen. Weiterhin kommt die Gemeinde für die Installationskosten der Werbeanlage auf. Es liegt ein Kostenangebot i. H. v. ca. 19.500 EUR brutto vor. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Installation der Werbeanlage gegen eine Kostenerstattung vorzunehmen. Weiterhin wird die Bewirtschaftung der Anlage durch den Vertragspartner übernommen. Dies bedeutet, dass dieser im eigenen Namen und auf eigene Rechnung entsprechende Verträge mit Werbetreibenden abschließt. Das dabei erwirtschaftete jährliche Nettoentgelt stellt die Grundlage einer Abrechnung zwischen den Vertragsparteien für die Überlassung der Werbeanlage dar. 60 Prozent des erwirtschafteten Nettoentgeltes erhält die Gemeinde gegen Rechnungslegung. Sofern bzw. sobald die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, wird die Umsatzsteuer zusätzlich erhoben.
Für die Baugenehmigung werden finanzielle Mittel i. H. v. ca. 5.000 EUR benötigt, welche noch im Haushaltsjahr 2023 bereitgestellt werden müssten. Die Kosten der Installation i. H. v. maximal 19.500,00 EUR brutto sollen bei der Haushaltsplanung für das Jahr 2024 berücksichtigt werden.
Nach den derzeitigen Planungen könnte pro Werbefeld ein Nettoentgelt i. H. v. ca. 1.200 EUR pro Jahr erzielt werden. Es sind 10 Felder geplant. 60 Prozent der Einnahmen gehen an die Gemeinde.
Finanz. Auswirkung
Im laufenden Haushaltsjahr abweichend vom Plan: 5.000,00 EUR
a.) bei planmäßigen Ausgaben: |
Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
0,00 € |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
00000.00000000 |
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b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
5.000,00 € |
im PSK 42400.52200000 in Höhe von: |
5.000,00 € |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
