Beschlussvorlage - VO/LV/20-142/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt die Bildung eines zeitweiligen Ausschusses nach § 36 Abs. 1 der Kommunalverfassung zur Entwicklung eines Bildungs- und Kulturcampus.

 

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Sachverhalt

Da die Umsetzung zur Entwicklung eines Bildungs- und Schulcampus einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen wird, ist dieses von einem hohen, öffentlichen Interesse geprägt und stellt in der Gemeinde eine wichtige Angelegenheit für die Bürgerinnen und Bürger dar.

Ziel ist es, gemeinsam mit dem Projektsteuerer die Entscheidungsvorlagen für die Gemeindevertretung und dem Amt vorzubereiten.

Der Ausschuss ist nur durch Gemeindevertreter nach dem Wahlergebnis der letzten Kommunalwahl zu besetzen. Um die Effizienz zu erreichen, ist der Ausschuss durch maximal fünf Mitglieder zu besetzen. Als Vorsitzender des Ausschusses steht dem der Bürgermeister vor. Fachlich ist dieser Ausschuss durch die Ämter bzw. nach Bedarf durch den Bauausschuss zu begleiten.

Der Ausschuss bleibt solange bestehen bis der Bildungs- und Kulturcampus seine Baureife erlangt hat. Die Baubegleitung ist dann durch den Bauausschuss wahrzunehmen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Bei Beschluss durch die Gemeindevertretung sind die formellen Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) einzuhalten. Sollte ein zeitweiliger Ausschuss gebildet werden, sind auch Aufwandsentschädigungen nach § 7 Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen zu zahlen. Der Beschluss hätte somit finanzielle Auswirkungen. Bei Nichtbeachtung des § 31 Abs. 2 KV M-V bei Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung wäre ein solcher Beschluss rechtswidrig und ihm müsste widersprochen werden.

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Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

 

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