Beschlussvorlage - VO/BV/60-121/2023

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss empfiehlt

 

der Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 70.000,00 Euro für die Grundsanierung und den Neubau Gewässer II. Ordnung, wobei in einem ersten Projektabschnitt die Konzeptionelle Erstellung eines Sanierungskonzeptes für die verrohrten ländlichen Vorfluter erfolgen soll.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Auszug aus der Kurzdarstellung aus dem Bericht zur Landtags-Drucksache 7/3048

der 57. Sitzung des Landtages M-V (TOP 31 – Verrohrte Gewässer) vom 09.01.2019 / mit Schreiben vom 16.12.2020 als Infoschreiben an die Amtsvorsteher verteilt:

 

…Die Wasser- und Bodenverbände in M-V, deren gesetzliche Aufgabe die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung ist, haben in letzter Zeit sehr intensiv darauf hingewiesen, dass es einen enormen Sanierungsbedarf bei verrohrten Gewässerstrecken gibt, ….

…Wenn nicht alsbald mit der Sanierung begonnen wird, insbesondere potenziell akuten Schadensfällen vorgebeugt und langfristig an der Auflösung des Investitionsstaus gearbeitet wird, droht ein zunehmender Verfall der unterirdischen Infrastruktur der verrohrten Gewässerabschnitte….

…Dies hätte schwerwiegende nachteilige Folgen für landwirtschaftliche Nutzflächen und Ortsentwässerungen in den Gemeinden. Sachschäden bei Grundstückseigentümern und Nutzern sowie Hemmnisse für die wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinden in M-V wären die Folgen…

 

Im Ergebnis dieser umfangreichen Ausarbeitungen durch die Wasser- und Bodenverbände wird ein neues Projektförderprogramm aufgelegt. Die Förderrichtlinie ist noch nicht bekannt.

 

Da die Gemeinde Kritzmow für das gesamte Gemeindegebiet aktuell ein Hochwasserschutzkonzept erstellt und in diesem Zuge auch die Gewässer II. Ordnung zum Teil betrachtet wurden, sind bereits stark gefährdete Rohrleitungsabschnitte sichtbar geworden. Durch den Wasser- und Bodenverband sollten deshalb die erforderlichen ergänzenden Arbeiten erfolgen und in einem Sanierungskonzept, gegebenenfalls gefördert, die notwendigen Sanierungsmaßnahmen priorisiert erfasst werden.

 

Durch den Wasser- und Bodenverband Hellbach-Conventer Niederung ist eine Fördermittelanmeldung bereits beim StALU-MM mit Beantragung von finanziellen Zuwendungen für das konzeptionelle Untersuchungsprojekt „Sanierungskonzept für verrohrte Gewässer II. Ordnung in der Gemeinde Kritzmow“ gestellt worden (siehe angefügte Anlagen).

 

Infolge der noch nicht verbindlich vorliegenden Förderrichtlinie und dem gleichzeitig aber bekannten Handlungsbedarf sind durch die außerplanmäßige Ausgabe die finanziellen Gesamtmittel gesichert, um die notwendigen Untersuchungen sowie Auswertungen für die sich daran anschließenden mittelfristig umzusetzenden Grundsanierungen/ Neubaubaumaßnahmen vorzubereiten.

Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden ermächtigt die Eigenmittelerklärung der Gemeinde Kritzmow für die wasserwirtschaftliche Maßnahme zu zeichnen.

 

Die Deckung der notwendigen finanziellen Mittel soll aus dem investiven Produktsachkonto „Gemeindestraßen, Anlagen im Bau, P68 Gewerbegebiet Am Karauschensoll“ erfolgen (siehe Anlage 01, Zustimmung zur APL).

Die erforderlichen finanziellen Mittel für diese investive Maßnahme werden in der Haushaltsplanung für 2024 erneut überprüft und in der dann notwendigen Höhe neu angesetzt.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 Siehe Anlage I. Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Auszahlung

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

70.000,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

70.000,00

im PSK 54100.096 P 68  in Höhe von:

70.000,00

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

Loading...