Beschlussvorlage - VO/AV/20-148/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt, die auf den Hauptausschuss übertragene Entscheidungszuständigkeit für folgenden Einzelfall wieder an sich zu ziehen:

Die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beabsichtigt, eine Kehr- und Mähkombination zu beschaffen. Es wurde sich im Hauptausschuss für Kauf entschieden. Beim Kauf der Kehr- und Mähkombination ist die aktuelle Marktentwicklung zu berücksichtigen und eine Differenz von ca. 17.000,00 € bis 20.000,00 € zur ursprünglichen Planung im Konto 20/11403.0713 einzustellen (überplanmäßige Ausgabe).

 

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Sachverhalt

Nach der Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen § 4 Abs. 3 Punkt 1 trifft der Hauptausschuss u. a. Entscheidungen über die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben innerhalb der Wertgrenze von 5.000,00 € bis 25.000,00 €.

Gemäß § 22 Abs. 4 KV M-V kann die Gemeindevertretung Angelegenheiten, die sie übertragen hat, jederzeit an sich ziehen. Wurde eine Angelegenheit durch die Hauptsatzung übertragen, kann die Gemeindevertretung sie nur durch Beschluss mit der Mehrheit aller Gemeindevertreter an sich ziehen.

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Finanz. Auswirkung

Keine   

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