Beschlussvorlage - VO/LV/10-096/2023
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Höhe der Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses und für die Mitglieder der Wahlvorstände am Wahltag
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitende Verwaltungsbeamtin
- Bearbeiter:
- Nike Czerny-Christenson
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss Amt Warnow-West
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Vorberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss Amt Warnow-West
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Vorberatung
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Erledigt
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Amtsausschuss Amt Warnow-West
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Entscheidung
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16.11.2023
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Beschlussvorschlag
Der Amtsausschuss beschließt, den Mitgliedern der Wahlvorstände am Wahltag bei Landes- und Kommunalwahlen folgende Aufwandsentschädigung zu zahlen:
Wahlvorsteher/in 120,00 EUR
Stellv. Wahlvorsteher/in, Schriftführer/in, Stellv. Schriftführer/in 110,00 EUR
Mitglieder der Wahlvorstände 100,00 EUR
Mitglieder des Gemeindewahlausschusses 40,00 EUR
Sachverhalt
Nach § 14 Abs. 1 der Landes- und Kommunalwahlordnung Mecklenburg-Vorpommern (LKWO M-V) erhalten die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses für die Teilnahme an einer nach § 10 Abs. 3 LKWO M-V einberufenen Sitzung und die Mitglieder der Wahlvorstände am Wahltag eine Aufwandsentschädigung. Diese beträgt je 35,00 Euro für die Vorsitzenden und je 25,00 Euro für die weiteren Mitglieder.
Erfahrungsgemäß sind die Mitglieder der Wahlvorstände bei ausreichender Besetzung der Wahlvorstände am Wahltag neun bis zehn Stunden tätig. Funktionsinhaber/innen der Wahlvorstände nehmen in der Regel auch an Wahlschulungen teil oder befassen sich selbständig mit den wahlrechtlichen Regelungen.
Die Bereitschaft diese ehrenamtliche Aufgabe zu übernehmen ist außerordentlich gering. Die Gewinnung von Mitgliedern der Wahlvorstände ist schwierig, auch da sich der gesetzlichen Verpflichtung zur Übernahme des Ehrenamtes entziehen kann, wer glaubhaft macht, aus dringenden Gründen verhindert zu sein.
Zur Durchführung der Europa- und Kommunalwahl 2024 werden voraussichtlich circa 170 Wahlhelfer/innen benötigt. Mit Erhöhung der Aufwandsentschädigungen wird ein zusätzlicher Anreiz geschaffen, dieses Ehrenamt wahrzunehmen. Nicht zuletzt wird hierdurch auch der zeitliche Aufwand der Wahlhelfer/innen sachgerechter entschädigt.
Da der Zeitaufwand für die Teilnahme an Sitzungen des Gemeindewahlausschusses wesentlich geringer ist, wird hier eine abgestufte Entschädigung vorgeschlagen.
