Beschlussvorlage - VO/LV/10-097/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Amtsausschuss legt die Anzahl der weiteren Mitglieder des Gemeindewahlausschusses auf vier Mitglieder und vier Stellvertreter fest.

 

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Sachverhalt

 

Den Wahlausschuss bilden gemäß § 10 Abs. 1 des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) der Wahlleiter als Vorsitzender, sowie vier bis acht weitere Mitglieder. Die Anzahl wird durch die Vertretung festgelegt.

 

Im Jahr 2013 übertrugen die Gemeinden diese Aufgabe auf das Amt. Daher ist der Amtsausschuss für die Festlegung der Anzahl zuständig.

 

Von der Verwaltung wird wie bei vorangegangenen Wahlen vorgeschlagen den Ausschuss neben dem Gemeindewahlleiter mit vier weiteren Mitgliedern zu besetzen.

 

Der Wahlausschuss soll in seiner Zusammensetzung den Mehrheitsverhältnissen der Parteien und Wählergruppen in den Vertretungen entsprechen, es sind auch Stellvertreter vorzusehen. Die weiteren Mitglieder und die Stellvertreter werden durch den Gemeindewahlleiter aus dem Kreis der Wahlberechtigten berufen.

 

Die Amtszeit des Wahlausschusses endet mit der Bestellung eines neuen Wahlausschusses.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja, entsprechende Mittel sind im Haushalt 2024 geplant.

 

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