Beschlussvorlage - VO/LV/10-123/2023
Grunddaten
- Betreff:
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Neubesetzung der Schiedsstelle ab dem 01.01.2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitende Verwaltungsbeamtin
- Bearbeiter:
- Nike Czerny-Christenson
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Amtsausschuss Amt Warnow-West
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Entscheidung
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16.11.2023
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Sachverhalt
Die Schiedsperson und die stellvertretende Schiedsperson werden nach § 3 Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SchStG M-V) von der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt. Nach Beschluss VO/HV/10-0015/2003 des Amtsausschusses vom 06.05.2003 ist eine gemeinsame Schiedsstelle für alle amtsangehörigen Gemeinden im Amt zu bilden. Dies ist auch nach § 1 Abs. 1 S. 2 SchStG M-V zulässig, weswegen die Wahl durch den Amtsausschuss zu erfolgen hat.
Eine Neuwahl ist erforderlich, da die gegenwärtige Schiedsperson, sowie die stellvertretende Schiedsperson aus persönlichen Gründen das Ehrenamt zum 31.12.2023 niederlegen möchten.
Nach Ausschreibung des Amtes Warnow-West haben Frau Elke Evers und Herr Volker Dornseifer ihr Interesse bekundet dieses Ehrenamt zu übernehmen.
Nach der Wahl des Amtsausschusses entscheidet final über die Niederlegung des Amtes der bisherigen Schiedspersonen der Direktor des Amtsgerichtes Rostock, § 7 Abs. 3 SchStG M-V. Die nun gewählten Schiedspersonen sind nach § 5 Abs. 1 SchStG M-V durch den Direktor des Amtsgerichtes zu bestätigen.
