Beschlussvorlage - VO/LV/10-110/2023-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Amtsausschuss beschließt die Hauptsatzung des Amtes Warnow-West entsprechend der Anlage.

 

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Sachverhalt

 

Durch die Empfehlung des Hauptausschusses IV/LV/10-088/2023 soll eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung an Schiedspersonen ab dem 01.01.2024 gezahlt werden. Zur Umsetzung dieser Empfehlung ist eine Änderung der Hauptsatzung erforderlich.

 

Der Städte- und Gemeindetag empfiehlt ab einer Anzahl von fünf bis sieben Änderungen zur Übersichtlich- und Lesbarkeit eine Neufassung. Da es sich bei einer Änderung um die siebente Satzungsänderung gehandelt hätte, hat sich die Verwaltung für eine Neufassung entschieden.

 

Neben der Festlegung zur Aufwandsentschädigung für Schiedspersonen wurden redaktionelle Änderungen zur besseren Les- und Zitierbarkeit, sowie Klarstellungen und gesetzlich erforderliche Anpassungen vorgenommen. Es wird hierzu auf den Hauptsatzungsentwurf (Änderungen sind gelb markiert) und dessen Begründung im Anhang verwiesen.

 

Nach Empfehlung des Hauptausschusses wurde in die Neufassung der Hauptsatzung von der Verwaltung § 8 Abs. 9 zusätzlich aufgenommen. Durch die Festlegung einer Ausschlussfrist soll zeitliche Klarheit geschaffen werden, um weitreichende Rückrechnungen, teils über Jahre, zu vermeiden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes 2024. Die Aufwandsentschädigungen für die Schiedspersonen wurden hier eingeplant.

 

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Anlagen

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