Informationsvorlage - IV/BV/20-159/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Nachgang zur Beschlussfassung der Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen vom 06.07.2023, der 2. Änderung Flächennutzungsplan der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen – Aufstellungsbeschluss (VO/BV/20-127/2023), wurde durch eine Fraktion der Gemeinde die Prüfung eines möglichen Mitwirkungsverbotes gemäß § 24 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) eines Gemeindevertreters gefordert.

Die bisher eingegangenen Antworten der Gemeindevertreter werden noch geprüft.

Da leider noch nicht alle Gemeindevertreter geantwortet haben, verzögert sich die Prüfung.

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Finanz. Auswirkung

Keine, da Information.

 

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