Beschlussvorlage - VO/LV/70-057/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Zahl und die Abgrenzung der Wahlbereiche
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitende Verwaltungsbeamtin
- Bearbeiter:
- Nike Czerny-Christenson
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss Lambrechtshagen
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lambrechtshagen
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Entscheidung
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09.11.2023
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Sachverhalt
Bei Kommunalwahlen bestimmt gemäß § 61 Abs. 3 des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) die Gemeindevertretung über die Zahl und die Abgrenzung der Wahlbereiche.
Nach § 61 Abs. 2 LKWG M-V können Wahlgebiete mit bis zu 25.000 Einwohnern in mehrere Wahlbereiche eingeteilt werden. Am 01.08.2023 waren 2.972 Einwohner in der Gemeinde Lambrechtshagen gemeldet. Diese ist somit ein relativ kleines Wahlgebiet.
Es wird daher empfohlen, die Wahl in einem Wahlbereich durchzuführen. Die Wahlvorschläge sind so im gesamten Wahlbereich gültig und die Stimmzettel enthalten alle für den Wahlbereich zugelassenen Bewerber. Es entfällt eine prozentuale Verteilung der Sitze auf einzelne Wahlbereiche.
Die Einteilung der Gemeinde in Wahlbezirke bleibt hiervon unberührt.
