Beschlussvorlage - VO/BV/70-058/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Beschaffung einer 43 kVA Netzersatzanlage sowie den überplanmäßigen Aufwand/Auszahlung gemäß Anlage.

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Sachverhalt

Im Rahmen der Energiekrise und einer drohenden Gasmangellage wurden die Gemeinden im Jahr 2022 aufgefordert, Wärmeinseln und sog. Katastrophenschutzleuchttürme zu planen und auszustatten, um im Falle eines Ausfalls der Strom- bzw. Gasversorgung im Winter 2022/2023 einen Anlaufpunkt für die Bevölkerung zu bieten. In der Gemeinde Lambrechtshagen wurde eine derartige Einrichtung in dem Gemeindezentrum geplant. Als Ausstattung wurden u. a. elektrische Heizgebläse, Wasserkocher, Kaffeemaschinen und Lichtquellen beschafft. Zur Versorgung mit Strom wurde auf Mietbasis ein zu diesem Zeitpunkt verfügbarer Stromgenerator bis zum 30.03.2023 angemietet. Entstandene Kosten sollten vom Landkreis Rostock erstattet werden.

 

Nunmehr sollen die Gemeinden auch Vorsorge für eventuelle Folgen von Naturkatastrophen treffen und dauerhaft die Möglichkeit der Einrichtung von Wärmeinseln und Katastrophenschutzleuchttürmen vorhalten. Die dafür zuständige Untere Katastrophenschutzbehörde des Landkreises sieht sich aufgrund der Struktur des Landkreises nicht in der Lage, die Planung und dauerhafte Ausstattung von Wärmeinseln und Leuchttürmen in den Gemeinden vorzunehmen und damit verbundenen Folgeleistungen zu erbringen.

 

Vor diesem Hintergrund müssen die für den Winter 2022/2023 erfolgten Planungen überarbeitet werden. Aufgrund der zwischenzeitlichen Anpassungen der Erstattungsfähigkeit von Anschaffungskosten sowie der veränderten Aufgabenstellung, ist ein Erwerb eines Stromgenerators mit einer entsprechenden Leistung erforderlich. Dieser soll fest auf einem Fahrzeuganhänger installiert sein. Über die Eigentums- und Besitzverhältnisse nach einer in Aussicht gestellten Kostenerstattung durch den Landkreis, existieren derzeit unterschiedliche Auffassungen. Es wird davon ausgegangenen, dass diese Ausstattung zum Zwecke der Wartung und Pflege im Besitz der Gemeinde verbleibt und bei Bedarf durch den Landkreis verwendet werden kann. Eine Verwendung durch die Gemeinde, beispielsweise durch die Freiwillige Feuerwehr, könnte erfolgen.

 

Die geschätzten Anschaffungskosten betragen ca. 55.000 EUR. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt keine Kostenübernahmeerklärung des Landkreises für die Anschaffung vor. Folgekosten für Wartung, Versicherung, Reparatur, Unterbringung usw. sind, nach jetzigem Stand, nicht erstattungsfähig.

 

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Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

55.000,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 54100.09600000-P53 in Höhe von:

55.000,00

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

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Anlagen

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