Beschlussvorlage - VO/BV/20-151/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt die Städtebaulichen Verträge zur Übernahme im Zusammenhang mit der Bauleitplanung des B-Plans Nr. 23 „Wohnmobilstellplatz“ entstehenden Kosten durch die beiden Investoren (Anlagen 1-3).

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Sachverhalt

Die privaten Flächeneigentümer/ Investoren teilen sich anteilig die am Planungsaufstellungsverfahren anfallenden Honorarkosten. Die Städtebaulichen Verträge zwischen den Investoren und der Gemeinde regelt die Kostenübernahme der Investoren.

Die Investoren haben den Entwurf des jeweiligen Städtebaulichen Vertrages gesichtet, geprüft und die Übernahme der jeweils anteiligen Kosten signalisiert.

 

Der Teilungsschlüssel orientiert sich an den jeweiligen Flächenanteilen im Geltungsbereich des Bebauungsplans:

 

Investor 1: ca. 0,5 ha

Investor 2: ca. 0,2 ha

 

 

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Finanz. Auswirkung

Keine, da die Planungskosten von den beiden Investoren übernommen werden.

 

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Anlagen

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