Beschlussvorlage - VO/BV/20-152/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt den Städtebaulichen Vertrag zur Übernahme im Zusammenhang mit der Bauleitplanung des B-Plans Nr. 21 „Ostseeblick“ entstehenden Kosten durch den Investor (Anlage 1)

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Sachverhalt

Für die Übernahme der Planungskosten sowie sämtlicher Kosten, die mit dem Planungsverfahren einhergehen, wird mit dem Investor ein Städtebaulicher Vertrag gemäß   § 11 BauGB geschlossen. Der Städtebauliche Vertrag ist nunmehr zu beschließen.

Die Beauftragung eines fachkompetenten Planungsbüros erfolgt durch den Investor.

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Finanz. Auswirkung

Keine, da der Investor die Planungskosten übernimmt.

 

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Anlagen

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