Beschlussvorlage - VO/BV/30-111/2023

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt:

 

1) Die Aufstellung eines Bebauungsplans mit der Bezeichnung Nr. 28 „Mittenkamp“ in der Gemeinde Papendorf gemäß §§ 2 bis 4c und 10a Baugesetzbuch (BauGB).

Die Fläche von ca. 0,8 ha liegt am Ende der Stichstraße Mittenkamp, zwischen der Dorfstraße im Norden und der Schulstraße im Süden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in der Gemarkung Papendorf, Flur 3 und umfasst die Flurstücke 64 (teilw.), 67 (teilw.), 90/1, 90/2, 91,1, 91/2 und  92.

Der Geltungsbereich ist in dem beiliegenden Übersichtsplan gekennzeichnet.

 

2) Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 28 „Mittenkamp“ der Gemeinde Papendorf ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

3) Die Verwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre Auswirkungen durch öffentliche Auslegung durchzuführen.

 

4) Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 1 BauGB durch die Gemeinde zu unterrichten und zur Stellungnahme im Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Ziel und Zweck der Planung ist, die Art der baulichen Nutzung aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln und die gemischte Nutzung als Sondergebiet mit Nutzung Schule/Kita sowie Wohnbaufläche festzusetzen.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Ja, im Rahmen der Haushaltsplanung.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...