Beschlussvorlage - VO/BV/30-113/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf billigt den anliegenden Vorentwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplans sowie den Vorentwurf der Begründung dazu (s. Anlage). Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2.

Mit dem Vorentwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplans soll die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

 

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Sachverhalt

Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes enthält Flächenentwicklungen für 5 Teilbereiche in insgesamt 4 Geltungsbereichen, die schon über einen längeren Zeitraum diskutiert wurden und für die, soweit erforderlich, Aufstellungsbeschlüsse für die Bebauungspläne gefasst wurden. Für Aufgrund des Entwicklungsgebotes der § 8 Abs. 2 BauGB, nach dem die Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden müssen, ist hier eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig.

 

Geltungsbereich 1:

Vorrangige Ausweisung von Wohnbauflächen an der nördlichen Gemeindegrenze, westlich der L 132. Die Ausweisung erfolgt im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Am Schwanen-Soll“.

 

Geltungsbereich 2:

Erweiterung der Wohnbauflächen und Schaffung eines KITA-Standortes im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23 „An der Becke“ in Papendorf.

 

Geltungsbereich 3:

Bestimmung einer Waldfläche in einen Bestattungswald westlich der Ortslage Groß Stove. Die Darstellung einer Waldfläche in diesen Bereich bleibt erhalten, da rechtlich auch die Waldeigenschaft gemäß Landeswaldgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LWaldG) nicht tangiert und keine Waldumwandlung erfolgen soll.

 

 

Geltungsbereich 4:

Ausweisung von gewerblichen und gemischten Bauflächen. Sicherung der städtebaulichen Ordnung. Ausweisung eines Gewerbegebietes für Flächen, die aktuell bereits im Außenbereich gewerblich genutzt oder absehbar nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden, im Bereich westlich des Gutshofes Groß Stove, nördlich des Weges „Landgut“ (Teilbereich 4). Die bebaute Gutshoffläche südlich des Weges soll künftig als gemischte Baufläche einbezogen werden (Teilbereich 5).

 

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Finanz. Auswirkung

Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt direkt durch die Grundstückseigentümer/Investoren.

 

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Anlagen

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