Beschlussvorlage - VO/BV/60-128/2023-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1.

Die zum Entwurf der Neufassung des Flächennutzungsplans abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden/Träger öffentlicher Belange werden gem. Anlage 1 berücksichtigt. Die Entscheidung ist den Einwendern mitzuteilen.

2.

Die Neufassung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kritzmow wird hiermit beschlossen (Anlage 2). 

Die zugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht wird gebilligt (Anlage 3).

3.

Die Neufassung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kritzmow ist beim Landrat des LK Rostock zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist sodann ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Sachverhalt

Der Entwurf der Neufassung des Flächennutzungsplans (FNP) wurde 06.2020 und 04.2023 öffentlich ausgelegt. Die Behörden und TöB wurden in 05.2023 beteiligt. Die dabei von der Öffentlichkeit und den Behörden/TöB abgegebenen Stellungnahmen wurden geprüft. Ein Entscheidungsvorschlag zur Art und Weise der Berücksichtigung der vorgebrachten Anregungen und Bedenken ist der Beschlussvorlage beigefügt (Anlage 1).

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Kritzmow (Neufassung 2023) liegt damit als endgültig abgestimmte Fassung vor (Plan, Begründung mit Umweltbericht). Er wird der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung als Grundlage der städtebaulichen Gemeindeentwicklung für den Zeitraum bis etwa 2035 empfohlen (Anlagen 2 und 3).

Während die Planungsabsichten zunächst schwerpunktmäßig auf die Wohnbauentwicklung und ihre verkehrsplanerischen Auswirkungen gerichtet waren, wurden im Ergebnis des Aufstellungsverfahrens zusätzlich auch die gewerblichen Entwicklungsvorstellungen neu abgestimmt und Handlungserfordernisse bei der Gemeinbedarfsausstattung berücksichtigt.

Der vorliegenden Neuaufstellung des FNP liegt eine Bevölkerungsprognose zugrunde, die auf kleinräumig erhobenen demographischen Strukturdaten und auf den Entwicklungsvorgaben der Landesplanung sowie des Stadt-Umland-Raums Rostock basiert. Bis 2035 ist im Gemeindegebiet danach mit einem weiteren Einwohner-Zuwachs auf ca. 4.460 EW (Haupt- u. Nebenwohnsitz) zu rechnen. Gegenüber dem Basisjahr (2021) bedeutet dies einen Zuwachs von ca. 390 Einwohnern bzw. von ca. 260 wohnungsnachfragenden Haushalten.

Der daraus resultierende Baulandbedarf soll weiterhin prioritär in integrierten Siedlungslagen gedeckt werden. Im Aufstellungsverfahren wurde dazu für alle Ortslagen eine Analyse der Innenbereichspotenziale (bestehende Baulücken) und eine Evaluierung der ungenutzten Bauflächendarstellungen des bisherigen FNP vorgenommen. Der verbleibende Entwicklungsbedarf bis 2035 wird im FNP (Neuaufstellung 2023) durch Neuausweisung von ca. 12,5 ha Wohnbauflächen gedeckt. Diese konzentrieren sich mit ca. 3,2 ha in Groß Schwaß und mit ca. 9,3 ha an der Ostseite von Kritzmow. Eine in Klein Schwaß beabsichtigte Wohnbauflächendarstellung wurde landesplanerisch abgelehnt. Die dargestellten Wohnbauflächen sollen in einzelnen Entwicklungsabschnitten bedarfs- und nachfragegerecht mit entsprechenden Bebauungsplänen realisiert werden.

Für die Gemeinbedarfsausstattung erwachsen aus der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung Handlungserfordernisse zur Bereitstellung zusätzlicher Plätze für die Hortbetreuung (max. ca. 40 Pl.) und u. U. auch nochmals im Kindergartenbereich (Prüferfordernis).

Bei der Gewerbeentwicklung beinhaltet die Neuaufstellung des FNP eine Anpassung der Flächenvorsorgepolitik. Mit der Neuaufstellung des FNP wird der Fokus des Entwicklungskonzeptes unter Beibehaltung einer gewerblichen Entwicklungsreserve auf die nachfragegerechte Bereitstellung von Flächen für kleinere Unternehmen gerichtet. Die nach dem bisherigen FNP noch ungenutzten gewerblichen Entwicklungsflächen von ca. 22,2 ha wurden im FNP (Neuaufstellung 2023) auf ca. 7,1 ha reduziert. Der Flurbereich zwischen der B 103 und Kritzmow/Am Karauschensoll wurde in Abstimmung mit der Landesplanung nicht als Angebotsplanung für einen großflächigen Gewerbestandort (SUR-Entwicklungsrahmen: G16) im FNP dargestellt. Hier soll nur eine bedarfsinitiierte Flächenentwicklung betrieben werden; die Fläche wurde deshalb von konkurrierenden Nutzungen freigehalten und als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

Die verkehrlichen Auswirkungen der in Kritzmow geplanten Wohnbauentwicklung werden durch Darstellung einer neuen Erschließungstangente und eines neuen Knotenpunktes mit der Satower Straße planerisch berücksichtigt. Diese Straßenplanung bewirkt neben der Wohngebietserschließung gleichzeitig eine Verkehrsentlastung und Lärmminderung innerhalb der Ortsdurchfahrt der Satower Straße und eine Verbesserung der Verkehrsqualität für die Bewohner im Bereich Biestower Weg/Windhügel und Stover Weg/Finkenweg. Die Interessen von vier nachteilig betroffenen Grundstückseigentümern und Anwohnern der neuen Erschließungstangente wurden dabei hinter die gemeindlichen Entwicklungsinteressen und hinter die verkehrs- und lärmtechnischen Vorteile für eine Mehrzahl von Anwohnern zurückgestellt. Sie sollen auf der Ebene der nachfolgenden Planung durch planerische Vorkehrungen angemessen ausgeglichen werden.

Für die Kreisstraße 41 wird eine Trassenverlegung nördlich von Kritzmow mit Neuanschluss an die Satower Straße in dem neuen Knotenpunkt vorgesehen. Bei der Trassenfindung wurden Bedenken der Bewohner des Bereichs Fuchsweg berücksichtigt. Die neue Trasse entlastet den Schulweg und den Knotenpunkt Satower Straße/Schulweg/Biestower Weg und verbessert den Verkehrsanschluss v. a. für die Gewerbegebiete in Groß Schwaß. Eine weitere Verkehrsflächendarstellung ist auf die Anbindung der Rostocker Straße in Groß Schwaß an die B 103 gerichtet und dient dem gleichen Zweck. Die Darstellung ist einstweilen als einseitige Vorsorgeplanung der Gemeinde zu verstehen, der das Straßenbauamt Stralsund als potenzieller Baulastträger bisher nicht beigetreten ist.

Die Darstellungen des FNP (Neuaufstellung 2023) wurden mit den Informationen aus dem Entwurf des Hochwasserschutzkonzeptes der Gemeinde verschnitten. Bei der Festlegung von Handlungsprioritäten für Maßnahmen zur Verringerung von Hochwasserschäden ist zu berücksichtigen, dass die empfohlenen Maßnahmen 13-M02 und 13-M04 Voraussetzung für die Umsetzung der Wohnbauflächen in Kritzmow südlich des Biestower Weges und nördlich des Stover Weges sind, der Maßnahmevorschlag 2R-M05 bei Verwirklichung der gewerblichen Entwicklungsfläche südlich der Rostocker Straße (Ortseingang Klein Schwaß) zu beachten ist und dass die Maßnahme 2R-M08 eine wesentliche Voraussetzung für die Verwirklichung der Wohnbauerweiterung im Nordwesten von Groß Schwaß darstellt.

 

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Finanz. Auswirkung

Ja, im Rahmen der Haushaltsplanung

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Anlagen

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