Beschlussvorlage - VO/BV/20-153/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Durchführung von Vergabeverfahren zu Planungsleistungen zur Umsetzung eines Bildungs- und Kulturcampus in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauverwaltung
- Bearbeiter:
- Stefan Roeder
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales Elmenhorst/Lichtenhagen
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Vorberatung
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08.11.2023
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Erledigt
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Finanzausschuss Elmenhorst/Lichtenhagen
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Vorberatung
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26.10.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Elmenhorst/Lichtenhagen
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Vorberatung
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08.11.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss Elmenhorst/Lichtenhagen
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen
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Entscheidung
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14.12.2023
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Sachverhalt
Am 06.07.2023 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen die Vergabe von Projektsteuerungsleistungen zur Planung und Umsetzung eines Bildungs- und Kulturcampus in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschlossen (VO/AV/20-125/2023).
Zur Projektanlaufberatung am 07.09.2023 lagen die Unterlagen des Büros Matrix mit Stand vom 11.03.2022 vor. Die Kostenschätzung für das beschriebene Programm schloss mit ca. 32 Mio. € ab.
In dem Termin am 07.09.2023 wurde die Überarbeitung des Programms (15ha) durch das Büro Matrix vom 29.08.2023 von der Arbeitsgruppe der Gemeinde vorgestellt. Die Kostenermittlung wies Kosten in Höhe von ca. 70 Mio. € aus.
Dies hat Einfluss auf eine mögliche Realisierung und der damit verbundenen Sicherstellung der Finanzierung.
In Folge der Projektanlaufberatung wurden die Möglichkeiten zur Umsetzung des Bildungs- und Kulturcampus unter Beachtung der äußeren Rahmenbedingungen untersucht.
Dafür wurde der Abgleich mit dem Bedarfsprogramm sowie den Fördermöglichkeiten vorgenommen.
Im Ergebnis wurde am 06.10.2023 eine realisierbare, auf den Bedarf angepasste Variante dargestellt. (siehe Anlage „Empfehlung zur Umsetzung des Projektziels“)
Weiter wurde festgelegt, dass ein Vergabeverfahren für Planungsleistungen durchgeführt werden soll. Diese Planungsleistungen und damit erzeugten Planungsunterlagen sind Voraussetzung für die Antragstellung von Fördermitteln, wie in Anlage 1 beschrieben.
Bei der Durchführung dieser Vergabeverfahren handelt es sich um keine Grund- oder besonderen Leistungen:
- Erstellen von Vorlagen und besondere Berichterstattung in Auftraggeber- und sonstigen Gremien“ die Vorbereitung
- Vorbereitung und Durchführung übergeordneter Workshops und Lenkungskreise
- Vorbereitung, Dokumentation und Präsentation von Berichterstattungen zum Projektablauf in den Ausschüssen der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen
der Projektstufe 1 – Projektvorbereitung der bestehenden Beauftragung, sondern um besondere Leistungen welche gesondert beauftragt werden müssen, siehe Anlage 2.
Die Entscheidung zur Beauftragung obliegt der Gemeindevertretung.
Finanz. Auswirkung
Ja
a.) bei planmäßigen Ausgaben: |
Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
537.427,60 € |
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Gesamtkosten: |
74.970 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
21100.09600000 – P45 |
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b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,8 MB
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