Informationsvorlage - IV/LV/20-180/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Durch den Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus wird für die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen eine Mitgliedschaft im „Verband Mecklenburgischer Ostseebäder e.V.“ angestrebt.

 

Der Verband hat die Rechtsform eines Vereins. Er betätigt sich ideell und im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes. Ziel und Zweck des Verbandes ist neben der Kommunikation und Markterschließung die Interessenvertretung gegenüber Politik, Wirtschaft, Verbänden und Verwaltung der Tourismusbranche im Allgemeinen und seiner Mitgliedsorte und –unternehmen im Besonderen.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Tourismus am 17.10.2023 wurde der Regionalverband vorgestellt und die Vorteile, die der Gemeinde entstehen könnten, z.B. Vernetzung mit der Gemeindehomepage, digitale Gästekarte, professionelle Vermarktung und Kooperation mit anderen Mitgliedern des Verbandes, erläutert. Durch die Mitgliedschaft im Verband Mecklenburgischer Ostseebäder e.V., für die eine Beitragszahlung erforderlich ist, erhalten die Mitglieder eine Vielzahl an Dienstleistungen kostenfrei oder zu rabattierten Preisen. Die Mitgliedschaft ist beim Verband zu beantragen. Dieser entscheidet über die Aufnahme.

 

Laut der Beitragsordnung des Verbandes zahlen Ämter, Städte und Gemeinden einen Mitgliedsbeitrag von 0,15 Euro pro Einwohner und 1,25 Euro pro Gästebett per annum. Die betreffenden Angaben zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages sind zum Stichtag 30.06. des Vorjahres zu ermitteln.

 

Mit Stand 30.06.2023 hatte die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen 4.182 Einwohner. Hierfür entsteht für das Kalenderjahr 2024 ein Beitrag von 627,30 Euro.

 

Problematisch ist die Ermittlung der Anzahl der Gästebetten. Weder zu Hotel-, noch zu Ferienwohnungsbetten gibt es eine Erhebung oder fundierte Möglichkeit die Anzahl zu ermitteln. Eine telefonische Nachfrage beim Verband ergab, dass dieser sich dieser Problematik durchaus bewusst ist und „auf die Angaben der Mitglieder vertraut“. Dem Amt fehlen hierzu sämtliche Kenntnisse, um auch nur eine vorsichtige Schätzung vornehmen zu können. Es wird daher um Positionierung der Gemeinde hierzu gebeten.

 

Erst nach Ermittlung der Höhe der Beiträge kann geprüft werden, ob eine Finanzierung im Haushaltsjahr 2024 möglich ist, da hierfür keine Mittel im Haushalt 2024 veranschlagt sind.

 

Ferner muss der Hinweis an die Gemeinde ergehen, dass im Amt Warnow-West keine Stellenanteile zur Bearbeitung touristischer Vorhaben oder Anliegen verortet sind. Sollte die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen eine weitere touristische Ausrichtung mit entsprechenden Arbeitsaufträgen und Anforderungen forcieren wollen, müsste dieses entsprechend finanziell geplant und durch die Gemeinde finanziert werden, insbesondere da in den anderen Gemeinden des Amtes eine touristische Ausrichtung nicht verfolgt wird. 

 

Auch sollte die Gemeinde überlegen, welche Aufgaben genau zu erfüllen sind und ob eine direkte Anbindung und Verortung als Selbstverwaltungsaufgabe in der Gemeinde anstatt in der Verwaltung des Amtes sinnvoll ist, um eine Ansprechbarkeit und Aufgabenerfüllung direkt vor Ort zu gewährleisten.

 

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Finanz. Auswirkung

Ja, bisher nicht im Haushalt geplant. Nach Feststellung der Höhe der erforderlichen Mittel muss die Prüfung der Finanzierung im Haushalt 2024 zunächst geprüft werden.

 

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