Informationsvorlage - IV/BV/20-179/2023

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Der Rechtsanwalt der Golfanlage Warnemünde GmbH & Co KG teilte im Schreiben vom 12.10.2023 mit, dass seine Mandantin überlegt, einen Teil der Golfanlage als Solaranlagen-Park zu nutzen. Dazu ist eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14, 1. Änderung „Golfplatz“ der Gemeinde Elmenhorst/ Lichtenhagen notwendig.

Grund für die Überlegung sind angestiegene Bewirtschaftungskosten und die Tatsache, dass der 27-Loch-Platz nicht ausgelastet ist. Für eine etwa 20 -25 ha große Fläche wäre eine Nutzung als Solaranlagen-Park denkbar.

 

Die Golfanlage Warnemünde GmbH & Co KG bittet die Gemeinde Elmenhorst/ Lichtenhagen um Unterstützung.

 

Der Ausschuss wird gebeten eine Empfehlung abzugeben.

 

Hinweis der Verwaltung:

Neben der Änderung des Bebauungsplanes müsste auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes in dem Bereich erfolgen.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Keine, da nur eine Empfehlung erbeten wird.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...