Informationsvorlage - IV/BV/20-185/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsinformation zum Projekt Hundefreilaufwiese
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Bauverwaltung
- Bearbeiter:
- Ralf Hoffmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus Elmenhorst/Lichtenhagen
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Kenntnisnahme
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30.01.2024
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Sachverhalt
Durch das Amt sollte geprüft werden, ob eine Fläche südlich der Gewerbeallee am Lagerplatz des Bauhofes als Hundefreilaufwiese geeignet ist.
Die vorgeschlagene Fläche liegt im Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen und ist als Maßnahmefläche Nr. 17 dargestellt. Diese Fläche ist festgelegt zur Verlagerung von privaten Grünflächen mit Pflanzgebot aus den Baugebieten 4, 10 und 10a.
Durch das Planungsbüro Lämmel Landschaftsarchitektur wurde für die Neufassung des Bebauungsplanes Nr. 1 die Planung des Randweges und der Maßnahmeflächen am südlichen Rand des Gewerbegebietes durchgeführt. Danach ist die vorgesehene Fläche der Hundefreilaufwiese als Ruderalflur und Pflanzfläche für Siedlungsgehölze mit nichteinheimischen Arten dargestellt.
Eine Ruderalfläche ist eine meist brachliegende Rohbodenfläche, die sich selbst überlassen wird und auf der sich Tier- und Pflanzengemeinschaften ansiedeln können.
Durch die Nutzung der Ruderalfläche als Hundefreilaufwiese wird die Entwicklung der Fläche nicht mehr sich selbst überlassen. Dieses wirkt sich negativ auf die Tier- und Pflanzenvielfalt aus, da es zu Trittbelastungen oder sonstigen mechanischen Störungen kommt.
Die geplante Nutzung widerspricht somit den Festsetzungen über Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft.
Finanzielle Mittel im Haushalt 2024 sind für das Projekt „Errichtung einer Hundefreilaufwiese“ nicht eingestellt worden, da die Benennung der Projektidee erst nach bereits vorliegendem Haushaltsentwurf erfolgte.
