Beschlussvorlage - VO/BV/60-141/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt:

 

Variante 1:

Neubau Feuerwehrgerätehaus mit integriertem Gemeindeteil und angrenzender Festwiese

 

Variante 2:

Neubau Feuerwehrgerätehaus ohne integriertem Gemeindeteil und angrenzender Festwiese

 

 

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Sachverhalt

Am 13.01.2020 beschloss die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow die Durchführung des Vorhabens „Neubau Feuerwehrgerätehaus“ in Kritzmow (Beschluss Nr. 16-4/20).

Durch die beauftragten Planungsbüros wurde eine Vorplanung in Abstimmung mit der Arbeitsgruppe der Gemeinde und der Feuerwehr Kritzmow erstellt. Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt war in die Planung mit eingebunden. Die Vorplanung bildete die Grundlage für die folgende Entwurfsplanung mit Kostenberechnung.

 

Mittlerweile wurde die Entwurfsplanung (Gebäude und technische Ausrüstung) für das Feuerwehrgerätehaus mit angrenzendem Gemeindebereich sowie der Freianlagen einschließlich Festwiese übergeben.

Danach ergeben sich Kosten in Höhe von 5.069.072,62 Euro für das Gesamtvorhaben.

 

Durch den Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt wurde der Bauverwaltung der Auftrag erteilt, mit den Planungsbüros zu eruieren welche Reduzierung der Kosten durch den Verzicht auf den integrierten Gemeindeteil und die Herstellung der angrenzenden Festwiese zu erwarten sind.

 

Durch den Wegfall des Gemeindebereiches und der Festwiese ergibt sich eine Kosteneinsparung von ca. 805.000,- Euro (siehe Kostengegenüberstellung). Nicht berücksichtigt sind hierbei jedoch die zusätzlich entstehenden Kosten für die Umplanungen, vor allem bei den technischen Anlagen.

Die Heizungsanlage müsste komplett neu ausgelegt, berechnet und gezeichnet werden, da es sich um hydraulische Systeme handelt, deren Auslegung als Gesamtsystem vorgenommen werden muss. Weiterhin ist der Grundleitungsplan anzupassen.

 

Grundgedanke der Gemeinde zum Gesamtvorhaben, bestehend aus Neubau des Feuerwehrgerätehauses mit integriertem Gemeindeteil und angrenzender Festwiese, war die Schaffung eines zentralen Ortes in der Gemeinde. Dadurch soll der Ortskern mit Versorgungseinrichtungen weiter aufgewertet und eine spätere Ansiedlung von weiteren Dienstleistungen begünstigt werden.

Für das Gesamtvorhaben wurde beim Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern eine Sonderbedarfszuweisung beantragt. Bei einem Verzicht auf Gemeindeteil und Festwiese sind die Antragsunterlagen einschließlich der notwendigen Stellungnahmen zu überarbeiten bzw. neu zu erstellen und als Änderungsantrag einzureichen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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