Informationsvorlage - IV/BV/20-187/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Informationen zum Stand der LEADER-Förderung - Grünes Klassenzimmer
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Bauverwaltung
- Bearbeiter:
- Ralf Hoffmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss Elmenhorst/Lichtenhagen
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Kenntnisnahme
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27.02.2024
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Sachverhalt
Durch die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen wurde im Rahmen des Projektaufrufs zur LEADER-Förderperiode 2023-2027 das Projekt „Grünes Klassenzimmer Mee(h)r – Grün – Leben“ eingereicht. Der Projektaufruf beinhaltete die Ausstattung des Außengeländes an der Grundschule mit Gartenhaus, Insektenhotels, Sonnenschutz, Outdoortafeln, Hochbeeten, Sitzgelegenheiten und Auflagenboxen. Weiterhin sind Gartengeräte und Arbeitsmittel für die Durchführung von Projekten vorgesehen.
Durch die Lokale Aktionsgruppe Ostsee-DBR wurde im September 2023 das Projekt als förderfähig ausgewählt. Am 16.01.2024 wurde durch das Regionalmanagement der Lokalen Aktionsgruppe Ostsee-DBR die Höhe des für das Vorhaben geltenden Fördersatzes mitgeteilt und die Einreichung des offiziellen Förderantrages bis zum 29.02.2024 gefordert.
Für das Projekt erfolgt eine Zuwendung in Höhe von 90% der Gesamtkosten. 10% der Kosten sind als Eigenmittel durch den Projektträger zu erbringen.
Die Zuwendung in Höhe von 90% der Gesamtkosten stammt wiederum zu 80% aus EU-Mittel. Die restlichen 20% sind als öffentliche Kofinanzierung durch den Projektträger (Gemeinde) zu erbringen.
Der LEADER-Antrag ist bei der Bewilligungsbehörde, dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, einzureichen.
Mit dem Förderantrag ist eine aktuelle Kostenschätzung eines Ingenieurbüros einzureichen. Da die Maßnahme ohne Ingenieurbüro durchgeführt werden soll, sind 3 Vergleichsangebote notwendig. In Abstimmung mit dem Bürgermeister und dem Sozialausschuss der Gemeinde wurden für die Lieferung der Ausstattungsgegenstände Garten- und Landschaftsbaubetriebe zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Für die Gartengeräte und Arbeitsmittel sind Vergleichsangebote von Baumärkten eingeholt worden. Bei den Ausstattungsgegenständen liegt der wirtschaftlichste Bieter bei 29.666,60 Euro und bei den Gartengeräten/Arbeitsmitteln bei 1.003,88 Euro. Somit ergeben sich Gesamtkosten von 30.670,48 Euro für den Förderantrag. Eigenleistungen der Gemeinde, wie Montagearbeiten, Herstellung Unterbau usw., sind nicht förderfähig.
Da die vorliegenden Angebote nur eine Bindung bis max. 4 Wochen haben, ist vor Auftragsvergabe eine Aktualisierung erforderlich.
In der 7. KW 2024 wird der Förderantrag beim StALUMM eingereicht.
Ohne einen Zuwendungsbescheid bzw. eine Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn darf nicht mit der Umsetzung des Vorhabens begonnen werden. Dieses betrifft auch schon die Auftragsvergabe. Um den Zeitraum zwischen Angebotserstellung und Auftragserteilung möglichst kurz zu halten, soll im März ein Antrag auf Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn gestellt werden. Diese Genehmigung ersetzt nicht den Bewilligungsbescheid und ist keine Zusage zur Gewährung der Förderung.
Finanz. Auswirkung
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a.) bei planmäßigen Ausgaben: |
Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
35.100,00 € |
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Gesamtkosten: |
30.670,48 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
21100-096000-68a |
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b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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